Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 14 U 40/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 405
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78
Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF) …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 14 U 40/87
Die vom LG herangezogene BGH-Entscheidung (BGHZ 75, 328 = VersR 1980, 164) könne nicht direkt übernommen werden, da sie sich nur auf den Rückgriffsanspruch des SVT gem. § 640 Abs. 1 RVO beziehe.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 16.06.1989 - 2 U 80/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 405
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das …
Der Beklagte kann deshalb lediglich dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm Vorsatz hinsichtlich der konkreten Körperverletzung zur Last zu legen ist; dazu ist erforderlich, daß er die vom Kläger geltend gemachten Schäden in ihrem Eintritt und Umfang zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 330, 333; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, daß Kinder oder Jugendliche bei Handgreiflichkeiten untereinander, selbst wenn sie objektiv in erheblichem Maße gefahrträchtig sind, grundsätzlich keine ernsthaften und anhaltenden Verletzungen zufügen wollen (BGHZ 75, 328, 333; OLG Bamberg ZfS 1990, 302; OLG Karlsruhe VersR 1990, 405).
- OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
Entgegenstehen einer Klage auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes steht die …
Zweck der durch § 539 Abs. 1 Nr. 14 b RVO in der Fassung des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kindern in Kindergärten vom 18.3.1971 (BGBl. I S. 237) erfolgten Einbeziehung von Schulunfällen in die gesetzliche Unfallversicherung ist es nicht nur, dem verletzten Schüler bei schulbezogenen Unfällen unabhängig von seinen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und deren Durchsetzbarkeit Leistungen aus der Sozialversicherung zu gewähren, sondern auch, den schuldigen Mitschüler von seiner zivilrechtlichen Haftung freizustellen, um vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Schülern zu vermeiden und den Schädiger vor ihn unter Umständen lange belastenden Ersatzansprüchen zu bewahren (vgl. BGH VersR 1977, 129, 130; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406 m.w.N.). - AG Frankfurt/Main, 29.11.2000 - 31 C 1211/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Der Vorsatz muss sich - zumindest bedingt - auch auf die Verletzungsfolgen erstrecken, für die Schmerzensgeld begehrt wird ( BGH VersR 1980, 164, 165, OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).
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