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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.1988 - 6 U 107/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2751
OLG Köln, 25.11.1988 - 6 U 107/88 (https://dejure.org/1988,2751)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.1988 - 6 U 107/88 (https://dejure.org/1988,2751)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 1988 - 6 U 107/88 (https://dejure.org/1988,2751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    RBeratG Art. 1 § 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungstätigkeit; Immobilienverwaltung; Mietkaution; Rückzahlung einer Mietkaution; Rechtsberatung; Erlaubnisfreie Rechtsberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 431
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1988 - 6 U 107/88
    Dabei ist ein unmittelbarer Zusammenhang schon dann gegeben, wenn der Hausverwalter ohne die rechtliche Beratung seine eigentliche Hausverwaltung nicht sachgemäß erledigen könnte (vgl. BGH NJW 1988, 561-561; Altenhoff-Busch-Kaampmann, § 5 Rd. Nr. 452 mit Nachweisen); nicht erforderlich ist es, daß die Hausverwaltertätigkeit ohne Rechtsberatung schlechthin unmöglich ist (…vgl. BGH a.a.O., Seite 563).
  • KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

    Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
  • KG, 10.10.2002 - 5 W 289/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

    Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
  • KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

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  • KG, 22.01.1992 - 24 W 6344/91
    ... Der Senat läßt offen, ob die Betreibung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch den WEG -Verwalter ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zulässig ist (vgl. OLG Köln, DRsp I (152) 228 d-e = VersR 1990, 431 zum Hausverwalter).
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