Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.12.1989 - 8 U 136/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 432
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - L 6 VS 8/00 Im anschließenden Klage- und Berufungsverfahren hatte der Kläger ebenfalls keinen Erfolg (Urteile SG Detmold vom 24.10.1990 -S 8 U 136/88- und LSG NRW vom 23.06.1992 - L 5 U 172/90-).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den übrigen Inhalt der Streitakte, auf die den Kläger betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten und auf die Akten des SG Detmold S 7(19) V 74/88, S 7 V 126/76, S 6 (7) V 129/81 und S 8 U 136/88 Bezug genommen.
- OLG Bremen, 08.01.1991 - 3 U 63/90
Sachverständigengutachten im Zusammenhang mit einer nach einer Operation …
Denn selbst wenn das zu bejahen wäre, wäre das insoweit zu zahlende Schmerzensgeld durch die von der Versicherung der Beklagten bereits geleisteten DM 1.000,- hinreichend abgedeckt (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, VersR 1990, 432 [OLG Düsseldorf 14.12.1989 - 8 U 136/88] ; OLG Köln, VersR 1989, 631).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 13.07.1989 - 14 W 9/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 07.04.1989 - 3 O 125/89
- OLG Stuttgart, 13.07.1989 - 14 W 9/89
Papierfundstellen
- VersR 1990, 432
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87
Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.1989 - 14 W 9/89
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, etwa von der Verbreitung der Information, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten sowie vom Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (vgl. etwa BGH VersR 1988, 405 ).
- OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung
Ergänzender deliktischer Rechtsschutz wird nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in Betracht gezogen (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 unter 3.; OLG Stuttgart VersR 1990, 432;BAG NJW 1990, 67). - LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
Kein Schmerzensgeld bei zufälliger Namensverwendung in einem Roman
Nach ständiger Rechtsprechung begründet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann ( BGH, GRUR 2010, 171, 172 - Roman "Esra"; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 14 W 9/89, juris).Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab ( BGH, GRUR 2010, 171, 172 - Roman "Esra"; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 14 W 9/89, juris).
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