Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 02.03.1990 - 11 U 160/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf weitere Überschußbeteiligung aus der Kapital-Lebensversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
ALB § 16
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überschüsse aus Lebensversicherung; Beteiligung des Versicherten; Versicherer; Aufsichtsbehördliche Überwachung; Überschuß-Berechnung
Papierfundstellen
- VersR 1990, 475
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93
Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung
Das Oberlandesgericht Hamburg (VersR 1990, 475) scheint § 9 AGBG auf den Geschäftsplan anwenden zu wollen, führt aber aus, die Bindung des Leistungsbestimmungsrechts des Versicherers an seinen eigenen Geschäftsplan könne angesichts der Notwendigkeit von dessen Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt nicht als Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner des Versicherers angesehen werden. - OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
Berechnung des Rückkaufswertes einer Versicherung; Verwertbarkeit des Gutachtens …
b) Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, kann dahinstehen (ablehnend Zür die Überschußbeteiligung: BGH NJW 1984, 55; OLG Hamburg JZ 1990, 442 ;… Benkel aaO., Rdzi. 18 zu § 16 ALB).Daß die Aufsicht des BAV nicht immer dem Versicherungsnehmer den nötigen Schutz gewährt, zeigt zudem der vom OLG Hamburg entschiedene Fall (vgl. JZ 1990, 442 ).
- OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
Internationales Privatrecht: Anwendung der Regeln des internationalen …
Rn. 30 Es handelte sich bei der Versicherung nicht um eine Kapitallebensversicherung, wie sie der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamburg vom 2.3.1990 (11 U 160/88) zugrunde lag; vielmehr ergibt sich aus § 11 der zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Anl. B 23), dass das für eine Lebensversicherung typische Risiko der Leistung einer bestimmten garantierten Versicherungssumme bei Eintritt der Versicherungsfalles die C. hier (abgesehen von einem Mindestbetrag von 10% der Einmalprämie) gerade nicht traf: Der Leistungsbetrag bei Tod der versicherten Person bemaß sich vielmehr nach dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Wert des Deckungsstocks.
- LG Hamburg, 13.10.2011 - 330 O 112/10
Darlehensrückzahlungsanspruch einer liechtensteinischen Bank gegenüber einem …
Kapitallebensversicherungen sind Verträge eigener Art, die nicht nach den für die entgeltliche Geschäftsbesorgung geltenden Grundsätzen oder entsprechend dieser Grundsätze beurteilt werden können (vgl. OLG Hamburg JZ 1990, 442 [444]). - OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 222/97
Keine Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB bei einer Prämienanpassung
Aus eben diesem Grund ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß etwa bei Lebensversicherungen ein Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft aus den Geschäftsplänen - die in diesem Fällen ebenso behördlich genehmigungsbedürftig sind wie die Geschäftspläne der Krankenversicherer im vorliegenden Fall - nicht besteht, auch nicht bei so gewichtigen Fragen wie der Angemessenheit der Überschußbeteiligung (BGH NJW 1995, 589;; OLG Hamburg VersR 1990, 475; LG Darmstadt VersR 1992, 219). - LG Hamburg, 21.02.2012 - 327 O 434/11
Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit der Regeln des internationalen …
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat bzgl. einer Kapitallebensversicherung hierzu ausgeführt (vgl. HansOLG VersR 1990, S. 475):. - LG Hamburg, 19.04.2011 - 327 O 300/10
Internationales Privatrecht: Darlehensrückzahlungsanspruch einer …
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat bzgl. einer Kapitallebensversicherung hierzu ausgeführt (vgl. HansOLG VersR 1990, S. 475):.
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