Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 29.06.1989 - 8 U 189/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 480
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 114/02
Unfallversicherungsschutz: Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung …
Das Unfallereignis ist nicht mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen aus einem besonders auffälligem - nicht anders erklärbarem - Fahrverhalten, z.B. dem Geradeausfahren in einer Kurve (vgl. z.B. OLG Hamm ZfS 1999, 204; OLG Hamm VersR 1985, 941, 942; OLG Celle VersR 1997, 98; OLG Nürnberg r+s 1996, 465; OLG Nürnberg VersR 1990, 480), auf eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung geschlossen wurde. - OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung …
Der Senat hat jedoch mit Urteil vom 29.6.1989 (8 U 189/88 = 6 O 1477/87 LG Regensburg), gestützt auf ein Sachverständigengutachen des festgestellt, daß bei Vorliegen von nur 3 Einzelanalysen (2 nach ADH und eine nach der gaschromatographischen (GC)-Methode) der ermittelte BAK-Wert forensisch verwertbar ist, wenn der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert der Einzelanalysen nicht mehr als 10 % des Mittelwertes beträgt, was im damaligen Verfahren der Fall war.
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