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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1990 - IV ZR 305/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2546
BGH, 14.02.1990 - IV ZR 305/88 (https://dejure.org/1990,2546)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - IV ZR 305/88 (https://dejure.org/1990,2546)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - IV ZR 305/88 (https://dejure.org/1990,2546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Risikobegrenzungsklausel - Vorübergehende Beschäftigung - Besonderer Arbeitsanfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 74 § 3 B Nr. 4
    Begriff des Hausangestellten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 607
  • MDR 1990, 806
  • VersR 1990, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …

    Der Senat hatte schon in seinen Urteilen vom 14. Februar 1990 (IV ZR 305/88 - VersR 1990, 487 unter 3) und vom 2. Mai 1990 (IV ZR 48/89 - VersR 1990, 736 unter 1 b) Zweifel an der Wirksamkeit dieser Klauseln geäußert.
  • OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94

    Versicherungsrecht: Eintrittspflicht der Kfz-Vollversicherung bei Kollision …

    Einem vom Versicherer verfolgten Regelungszweck kommt demnach nur dann Bedeutung bei der Auslegung zu, wenn er in der verwendeten Formulierung erkennbar wird (BGH VersR 89, 908; 90, 487).
  • OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95

    Keine Anrechnung des Restwertes bei unreparierter Veräußerung des Kfz - …

    Für die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur r+s 90, 128 = VersR 90, 487) maßgeblich, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung des dabei erkennbar werdenden Sinnzusammenhangs verstehen muß.
  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 48/89

    Repräsentateneigenschaft in der Hausratversicherung - Erleichterter Gegenbeweis …

    Demgemäß hatte das Berufungsgericht, entgegen der Ansicht der Revision, keinen Anlaß, sich mit diesen Bestimmungen und der Frage ihrer Wirksamkeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Februar 1990 - IV ZR 305/88 unter 3 - zur Veröffentlichung vorgesehen) auseinanderzusetzen.
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