Rechtsprechung
| BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung von Verletztenrente als Ausgleich immaterieller Schäden und Nachteile - Verletztenrente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % oder weniger - Anrechnung der Verletztenrente bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 611 ff.
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 11.02.1987 - 10 Ca 5795/86
- LAG Düsseldorf, 17.07.1987 - 4 Sa 555/87
- BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87
Papierfundstellen
- NZA 1990, 274
- VersR 1990, 504
- BB 1989, 2119
- DB 1990, 435
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente
Auszug aus BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87
Das gilt auch, wenn eine Verletztenrente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % oder weniger gezahlt wird (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG).Sie gleicht die materiellen und immateriellen Schäden aus, also Verdienstminderungen ebenso wie unfallbedingten Mehraufwand, erhöhte Anstrengungen des Unfallgeschädigten und Einbußen in seiner Lebensfreude (BAGE 43, 173, 180 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2c der Gründe).
Soweit die Unfallrente dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen, sie kann daher bei der Bemessung der Betriebsrente berücksichtigt werden (BAGE 43, 173, 178 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe sowie 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, zu V 1 der Gründe).
- BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse - …
Auszug aus BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87
Dementsprechend hat der Senat auch in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 - AP Nr. 26 zu § 5 BetrAVG) hinsichtlich der Richtlinien der auch im Streitfall beklagten Unterstützungskasse ausgeführt, daß die vollständige Anrechnung der Unfallrente gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt.Bei der Bildung von Gruppen nach abstrakten Merkmalen muß das Interesse des Arbeitgebers anerkannt werden, eine Vielzahl von Fällen, die sich nur in Einzelheiten voneinander unterscheiden, einheitlich zu regeln (Urteil des Senats vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 -, aaO, zu I 2b der Gründe m.w.N.).
- BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf …
Auszug aus BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87
Anrechnungsfähig ist nur der Teil, der dazu dient, den Verdienstausfall des Geschädigten auszugleichen (Urteil des Senats vom 8. November 1983 - 3 AZR 64/82 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrAVG, zu II 2c der Gründe mit Anm. Gitter, sowie Urteil des Senats vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG, zu II 2b der Gründe). - BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf …
Auszug aus BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87
Soweit die Unfallrente dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen, sie kann daher bei der Bemessung der Betriebsrente berücksichtigt werden (BAGE 43, 173, 178 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe sowie 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, zu V 1 der Gründe). - BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 64/82
Betriebsrente - Verletztenrente - Unfallversicherung - Altersrente - …
Auszug aus BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87
Anrechnungsfähig ist nur der Teil, der dazu dient, den Verdienstausfall des Geschädigten auszugleichen (Urteil des Senats vom 8. November 1983 - 3 AZR 64/82 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrAVG, zu II 2c der Gründe mit Anm. Gitter, sowie Urteil des Senats vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG, zu II 2b der Gründe).
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
Aus den Entscheidungen des Senats vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 -), 6. Juni 1989 (- 3 AZR 668/87 -), 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 -) und 26. März 1996 (- 3 AZR 1023/94 -) kann der Kläger ebenfalls nichts anderes ableiten (…vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 67, BAGE 155, 326). - BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip
Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 -), 6. Juni 1989 (- 3 AZR 668/87 -), 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 -) und 26. März 1996 (- 3 AZR 1023/94 -) kann der Kläger nichts anderes ableiten. - BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01
Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des …
Der tatsächliche Funktionswandel der Verletztenrente hatte (über die bereits angeführten Fundstellen hinaus) auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts Berücksichtigung gefunden (vgl. BSGE 60, 128, 132; 71, 299 ff.;… BSG, SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4; BAGE 43, 173, 183; BAG, VersR 1988, 865 ff.; 1990, 504 ff.).
- ArbG Essen, 17.07.2018 - 2 Ca 2815/17 Enthält diese keine oder eine unbillige Aufteilung, so ist der Maßstab des Bundesversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden: Der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht, muss anrechnungsfrei bleiben (vgl. BAG vom 06.06.1989, 3 AZR 668/87 mwN).
Rn. 50 Dementsprechend differenziert auch das Bundesarbeitsgerichts bei seiner Rechtsprechung nicht danach, ob eine Verletztenrente vor oder nach dem Eintritt in den Ruhestand gewährt wird (vgl. BAG vom 06.06.1989, 3 AZR 668/87).
Rn. 52 Soweit der Kläger meint, der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.06.1989, Az. 3 AZR 668/87, läge eine besondere Fallkonstellation zugrunde, in der die Anrechnung ausnahmsweise zulässig ist, deckt sich diese Auffassung nicht mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Das BAG vertritt vielmehr die Auffassung, dass die Anrechnung einer Verletztenrente grundsätzlich zulässig ist, solange nicht der Teil betroffen ist, der immaterielle Schäden ausgleichen soll (vgl. BAG vom 06.06.1989, 3 AZR 668/87 mwN).
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
Aus den Entscheidungen des Senats vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 -), 6. Juni 1989 (- 3 AZR 668/87 -), 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 -) und 26. März 1996 (- 3 AZR 1023/94 -) kann der Kläger ebenfalls nichts anderes ableiten (…vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 67, BAGE 155, 326). - BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 220/01
Betriebliche Altersversorgung; Beamtenversorgung; Höhe der Betriebsrente; …
Der in jedem Fall anrechnungsfreie Teil einer Unfallrente (§ 31 BVersG, BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 668/87 - AP BetrAVG § 5 Nr. 30, zu 2 a der Gründe) muß dem Versorgungsempfänger im wirtschaftlichen Wert zukommen.Enthält diese keine oder eine unbillige Aufteilung, so ist nach der Rechtsprechung des Senats der Maßstab zur Aufteilung der Renten in einen anrechnungsfähigen und einen anrechnungsfreien Teil dem Bundesversorgungsgesetz (§ 31 BVersG), zu entnehmen (6. Juni 1989 - 3 AZR 668/87 - AP BetrAVG § 5 Nr. 30 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 22, zu 2 a der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 01.02.2019 - 6 Sa 760/18
Zulässigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Betriebsrente
Danach dienten diese zum einen einem pauschalen Ausgleich für Verdienstminderungen - und zwar lebenslang, also auch noch während des Ruhestandes -, zum anderen der Entschädigung unfallbedingten Mehraufwandes, erhöhter Anstrengungen des Unfallgeschädigten und Einbußen seiner Lebensfreude (BAG v. 06.06.1989 - 3 AZR 668/87 - unter 2.a) der Gründe, juris; BAG v. 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 - zu II 2 b der Gründe, juris; BAG v. 08.11.1983 - 3 AZR 64/82 - zu II 2 c der Gründe, juris).Enthält diese keine oder eine unbillige Aufteilung, so ist der Maßstab des Bundesversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden: Der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht, muss anwendungsfrei bleiben (vgl. BAG v. 29.07.2003, v. 19.03.2002 und v. 06.05.1989 - 3 AZR 668/87 - zu 2.a) der Gründe, alle aaO).
- BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 337/90
Anrechnung von Erwerbseinkünften auf Betriebsrenten
Eine solche Regelung fände ihre Grenze erst in dem Verbot der Willkür und der unsachlichen Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern (zur Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Unfallrenten vgl. BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG; 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG und seither ständig, zuletzt Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 AZR 668/87 - AP Nr. 30 zu § 5 BetrAVG). - LAG Köln, 16.07.2004 - 4 Sa 283/04
Anrechnung einer kapitalisierten Rente, Auslegung der Versorgungszusage
Es handelt sich auch hinsichtlich des kapitalisierten Teiles um die Zahlung auf einen Rentenanspruch (vgl. auch BAG 06.06.1989 - 3 AZR 668/87 - AP Nr. 30 zu § 5 BetrAVG). - LAG Niedersachsen, 02.03.2001 - 3 Sa 1530/00
Anrechnung einer gezahlten Unfallrente auf Leistungen der betrieblichen …
Als Aufteilungsmaßstab zieht das Bundesarbeitsgericht das Recht der Kriegsopferversorgung heran mit der Folge, dass mindestens der Teil der Verletztenrente bei der Bemessung der Gesamtversorgung unberücksichtigt bleiben muss, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 31) entspricht (BAG…, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 - AP 8 zu § 5 BetrAVG; BAG…, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 - AP 9 zu § 5 BetrAVG; BAG…, Urt. vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP 11 zu § 5 BetrAVG; BAG…, Urt. vom 08.11.1983 - 3 AZR 64/82 - AP 12 zu § 5 BetrAVG; BAG…, Urt. vom 24.03.1987 - 3 AZR 344/85 - AP 24 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 06.06.1989 - 3 AZR 668/87 - AP 30 zu § 5 BetrAVG). - LAG Hessen, 07.02.1996 - 8 Sa 226/95
Betriebliche Altersversorgung: Inhalt einer Versorgungsordnung - Anrechnung …
- ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
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