Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlende Passivlegitimation einer Ortsgemeinde im Amtshaftungsverfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender Sachurteilsvoraussetzungen - Beantragung der Entschädigung bei der Enteignungsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 521
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für …
Auszug aus BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
Aus dem Senatsurteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 258/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Forstbeamter 1 - läßt sich nichts anderes herleiten. - BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85
Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren …
Auszug aus BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
Auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen öffentlicher Bediensteter haftet die Körperschaft, die dem Amtsträger das Amt anvertraut hat, bei dessen Ausübung er fehlsam gehandelt hat (stRspr; vgl. jüngstens Senatsurteil BGHZ 99, 326, 330). - BGH, 31.05.1988 - VI ZR 275/87
Verkehrssicherungspflichten nach de mLandesforstgesetz von Rheinland-Pfalz
Auszug aus BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
Da die Gemeinde in der Lage bleibt, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sind Versäumnisse, die bei der Durchführung des Revierdienstes unterlaufen, ihr zuzurechnen (BGH Urteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 275/87 - VersR 1988, 957 = BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 15).
- BGH, 18.12.1986 - III ZR 91/85
Zulässigkeit einer Klage auf Entschädigung wegen nachteiliger Wirkung einer …
Auszug aus BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
Deshalb fehlt es an einer Sachurteilsvoraussetzung (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 99, 256, 260; Senatsbeschluß vom 16. Februar 1989 - III ZR 20/88). - BGH, 05.12.1985 - III ZR 154/84
Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff wegen Untersagung des Abbaus von …
Auszug aus BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
Führt sie eine rechtswidrige Weisung aus, so haftet sie für ihr eigenes Verhalten, die Ortsgemeinde für die Weisung (vgl. auch Senatsurteil vom 5. Dezember 1985 - III ZR 154/84 - BGHWarn 1985 Nr. 336). - BGH, 16.02.1989 - III ZR 20/88
Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers, wenn die zulässige Nutzung …
Auszug aus BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
Deshalb fehlt es an einer Sachurteilsvoraussetzung (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 99, 256, 260; Senatsbeschluß vom 16. Februar 1989 - III ZR 20/88). - OLG Koblenz, 13.01.1982 - 1 U 911/81
Amtspflichtverletzung; Straßenbau; Straßenunterhaltung; Haftung
Auszug aus BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
Für Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Durchführung des Straßenausbaus haftet die beklagte Ortsgemeinde nach Art. 34 GG nicht (ebenso schon OLG Koblenz VersR 1982, 1105).
- OLG Koblenz, 15.07.2002 - 12 U 758/01
Haftung der Orts- und der Verbandsgemeinde bei Niveauänderung einer …
Denn eine Amtshaftungsforderung hätte sich nur gegen die Beklagte richten können (BGH VersR 1990, 521), die aber in dem genannten Verfahren nicht Gegnerin des Klägers war; dies war vielmehr die Ortsgemeinde H.Da die Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs in das Eigentum des Klägers hier eine spezielle gesetzliche Ausprägung in § 39 LStrG gefunden hat, und dort bei Nichteinigung ein besonderes Entschädigungsverfahren mit, einer speziellen Zuständigkeit des Landgerichts, Kammer für Baulandsachen (§§ 39 Abs. 2 Satz 5 LStrG mit § 48 LEnteigG-RP) begründet ist, ist die Klage insoweit nicht zulässig (BGH VersR 1990, 521, 522 unter Hinweis auf BGHZ 99, 256, 260).
- OLG Koblenz, 05.04.2004 - 12 U 236/03
Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen; Umfang der …
Unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ist die beklagte Ortsgemeinde danach nicht passivlegitimiert (vgl. BGH VersR 1984, 890 f.; 1990, 521, 522).
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