Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 07.10.1988 - 4 U 2/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 254 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 847 Abs. 1 S. 1 BGB
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorruhestandes; Zahlung eines ärztlichen Resthonorars; Anspruch auf Ersatz von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung und fehlerhaften Diagnose "Krebs" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorruhestandes; Zahlung eines ärztlichen Resthonorars; Anspruch auf Ersatz von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung und fehlerhaften Diagnose "Krebs"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 26.11.1987 - 10 O 292/87
- OLG Braunschweig, 06.09.1988 - 4 U 2/88
- OLG Braunschweig, 07.10.1988 - 4 U 2/88
Papierfundstellen
- VersR 1990, 57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83
Unfallverletzung eines Embryos
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.1988 - 4 U 2/88
Diese kann auch durch rein seelische Einwirkungen entstehen, insbesondere durch einschneidende Schockerlebnisse; dies ist insbesondere für Schockerlebnisse anerkannt, die dadurch entstehen können, daß jemandem der Tod eines nahen Angehörigen bekannt wird (vgl. BGHZ 93, 351). - OLG Celle, 15.06.1981 - 1 U 34/80
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.1988 - 4 U 2/88
Rn. 33 In der Rechtsprechung ist mehrfach und mit Recht der Standpunkt vertreten worden, daß der Arzt den Patienten durch die Art der Diagnosemitteilung nicht in unnötige Ängste versetzen und ihn nicht unnötig belasten darf (vgl. OLG Celle VersR 1981, 1184; OLG Köln VersR 1988, 385 [386] = NJW 1988, 2306 [OLG Köln 26.11.1987 - 7 U 108/87]). - OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 108/87
Schmerzensgeldanspruch gegen einen Arzt bei Stellung einer objektiven …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.1988 - 4 U 2/88
Rn. 33 In der Rechtsprechung ist mehrfach und mit Recht der Standpunkt vertreten worden, daß der Arzt den Patienten durch die Art der Diagnosemitteilung nicht in unnötige Ängste versetzen und ihn nicht unnötig belasten darf (vgl. OLG Celle VersR 1981, 1184; OLG Köln VersR 1988, 385 [386] = NJW 1988, 2306 [OLG Köln 26.11.1987 - 7 U 108/87]).
- OLG Bamberg, 24.03.2003 - 4 U 172/02
Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen Verletzung der Schonungspflicht bei der …
Nach gefestigter Rechtsprechung ist diese Pflicht jedenfalls dann verletzt, wenn 1. die eröffnete Diagnose objektiv falsch ist, 2. dafür auch keine hinreichende tatsächliche Grundlage besteht, 3. sie den Laien auf eine schwere, unter Umständen lebensbedrohende Erkrankung schließen läßt und 4. die Art und Weise der Mitteilung unter den gegebenen Umständen auch geeignet ist, den Patienten in psychischer Hinsicht schwer zu belasten, insbesondere bei ihm Überreaktionen auszulösen (vgl. OLG Celle, VersR 1981, 1184; OLG Köln, VersR 1988, 139 und 385 sowie OLG Braunschweig, VersR 1990, 57).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.08.1988 - 10 U 163/87 |
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