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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.1989 - 20 U 49/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9276
OLG Hamm, 15.12.1989 - 20 U 49/89 (https://dejure.org/1989,9276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.1989 - 20 U 49/89 (https://dejure.org/1989,9276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 20 U 49/89 (https://dejure.org/1989,9276)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsbeginn; Formgerechte Anzeige; Erfüllung; Selbstbindung; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Zusatzversicherung; Gesundheitszustand

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 731
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86

    Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1989 - 20 U 49/89
    * 2. Zu den Entscheidungsmöglichkeiten des Versicherers über die Gewährung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (i. A. an BGH VersR 1986, 277; 1988, 281).
  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84

    Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1989 - 20 U 49/89
    * 2. Zu den Entscheidungsmöglichkeiten des Versicherers über die Gewährung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (i. A. an BGH VersR 1986, 277; 1988, 281).
  • OLG Hamm, 11.12.1998 - 20 U 148/98

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für die Ablehnung von …

    Auch wenn der Versicherungsfall in der BUZ-Versicherung nur für einen zurückliegenden Zeitraum anerkannt wurde, muß der Versicherer für einen nachfolgenden Wegfall der Leistungspflicht die Formalien des Nachprüfungsverfahrens einhalten (Aufgabe der Senatsrechtsprechung: OLG Hamm, 1989-12-15, 20 U 49/89, VersR 1990, 731).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1998, 173), der der Senat sich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (VersR 1990, 731; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1077; Voit, VersR 1990, 22, 27) anschließt, kann ein BUZ-Versicherer, der im Zeitpunkt der Abgabe eines aufgrund zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit gebotenen Anerkenntnisses der Ansicht ist, bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sei bereits wieder entfallen, eine wirksame Ablehnung von Leistungen nur unter Beachtung der in seinen Bedingungen vorgesehenen Nachprüfungsregelung erklären.

  • OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Befristetes …

    Andernfalls hätte es der Versicherungsnehmer auch in der Hand, durch eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen die Leistungspflicht des Versicherers unberechtigterweise beliebig zu verlängern, was aber dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung widerspricht (vergleiche insoweit OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2006, Az.: 12 O 109/06; OLG Hamm Urteil vom 15.12.1989, Az.: 20 U 49/89, beide juris).
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