Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.01.1990 - 12 U 1442/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 768
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kausalzusammenhang mit einem vom …
Bei einer mehrgliedrigen Ursachenkette ist demnach die unmittelbare Ursache diejenige, die als zeitlich letzte - höchstens gleichzeitig mit einer anderen - eingreift (OLG Koblenz VersR 1990, 768;… Prölss/ Martin, VVG, 27.Aufl., § 49 Rn. 20). - OLG Nürnberg, 29.07.2026 - 8 U 752/26
Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungsausschluss, Individualvereinbarung, …
Denn beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache der Berufsunfähigkeit setzt sich in der Regel der Ausschluss durch, weil durch die Risikobegrenzung verhindert werden soll, dass der Versicherer ein nicht überschaubares oder - wie hier - ein durch eine Vorschädigung von vornherein erhöhtes Risiko auf Kosten der Versichertengemeinschaft übernehmen muss (vgl. OLG Koblenz, VersR 1990, 768 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 11.07.2002 - 7 U 31/01
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung einer individuellen …
Rn. 38 Trifft eine ausgeschlossene Ursache mit anderen nicht ausgeschlossenen zusammen und haben beide den Versicherungsfall herbeigeführt, setzt sich wie hier, wozu die Berufung sich nicht äußert, was sich aber auch aus dem Wortlaut der Vereinbarung ergibt, der Ausschluss durch, weil durch die Risikobegrenzung verhindert werden soll, dass ein Versicherer ein von vorneherein erhöhtes Risiko auf Kosten der Versichertengemeinschaft übernehmen muss (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 1990, 768).
- OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
Versicherungsrecht: Eintrittspflicht der Kfz-Vollversicherung bei Kollision …
Bei einer mehrgliedrigen Kausalkette ist unmittelbare Ursache nur diejenige, die als zeitlich letzte eingreift (OLG Koblenz, VersR 90, 768, 769;… Stiefel-Hofmann, § 12 AKB Rdn. 73). - LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99
Schadensersatzpflicht des Versicherers im Fall des Aufspringens der Motorhaube …
Aus der von Stiefel/Hofmann (…a.a.O.) herangezogenen Entscheidung des OLG Koblenz (. VersR 1990, 768) lässt sich nichts anderes entnehmen. - OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12
Verneinung der Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung im Falle …
Diese Zweckrichtung zwingt zugleich zu der Annahme, dass beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache regelmäßig der Ausschluss durchgreift; es reicht mithin aus, wenn die ausgeschlossene Ursache mitursächlich für den Leistungsfall ist (OLG Koblenz, VersR 1990, 768; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juni 2003 - IV ZR 299/02 - zurückgewiesen]; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, Beschl. v. 12. November 2006 - 5 W 42/06 - anders für eine deutlich im Wortlaut abweichende, auf einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang abstellende Ausschlussklausel: OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1348).
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