Rechtsprechung
| BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Berufungsbegründung - Begründungseingang - Anwaltskanzlei - Posteingangsstelle - Fehlleitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 2
Zugang der Berufungsbegründung bei falscher Adressierung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2822
- MDR 1990, 813
- VersR 1990, 799
- BB 1990, 1230
- BauR 1990, 511
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen auf der Seite des Gerichts, vor allem eine besondere Entgegennahme, nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich insoweit unzulässig, als der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 52, 203, 207; 57, 117, 120; 69, 381, 385; Senat BGHZ 80, 62, 63).Deren tragender Gedanke ist, daß nicht die Gerichtsorganisation maßgeblich dafür sein darf, ob eine Frist gewahrt ist (vgl. vor allem BVerfGE 52, 203, 210).
- BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87
Berufung - Berufungsgericht - Rechtsmittelschrift - Fristwahrung - Gemeinsame …
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Irrt sich eine Partei und adressiert an das falsche Gericht, so geht der Schriftsatz bei diesem unzuständigen Gericht ein und kann, wenn er nicht rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts kommt, eine ablaufende Frist nicht wahren (vgl. BGH NJW 1983, 123; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251).Die Wiedereinsetzung muß schon dann versagt werden, wenn das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten wenigstens mitursächlich dafür geworden ist, daß die Frist versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 = VersR 1981, 1126, 1127; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen auf der Seite des Gerichts, vor allem eine besondere Entgegennahme, nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich insoweit unzulässig, als der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 52, 203, 207; 57, 117, 120; 69, 381, 385; Senat BGHZ 80, 62, 63).
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes; …
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Irrt sich eine Partei und adressiert an das falsche Gericht, so geht der Schriftsatz bei diesem unzuständigen Gericht ein und kann, wenn er nicht rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts kommt, eine ablaufende Frist nicht wahren (vgl. BGH NJW 1983, 123; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
Kredithaie
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Es richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles, wie und wann ein Schriftsatz in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BVerfGE 60, 243, 246). - BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von …
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen auf der Seite des Gerichts, vor allem eine besondere Entgegennahme, nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich insoweit unzulässig, als der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 52, 203, 207; 57, 117, 120; 69, 381, 385; Senat BGHZ 80, 62, 63). - BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Die Wiedereinsetzung muß schon dann versagt werden, wenn das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten wenigstens mitursächlich dafür geworden ist, daß die Frist versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 = VersR 1981, 1126, 1127; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251). - BGH, 20.03.1986 - VII ZB 3/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Daß diese auch durch Büropersonal hätte ausgeführt werden können, ist unerheblich (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1986 - VII ZB 3/86 = VersR 86, 816, 817).
- BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
Entgegen der Ansicht der Revision führt die Tatsache, daß auch die Geschäftsstelle des Gerichts fahrlässig zu der Zustellungsverzögerung beigetragen hat, indem der Schriftsatz vom 29. April 1992 ausschließlich im Hinblick auf das angegebene Aktenzeichen und ohne Beachtung der richtigen Parteienbezeichnung in der Akte 10 O 157/92 abgeheftet wurde, nicht dazu, daß das Verhalten des Prozeßbevollmächtigten des Klägers außer Betracht zu bleiben hat (zum Zusammentreffen von Behörden- und Parteiverschulden bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Senatsbeschluß vom 10. März 1993 - VIII ZB 1/93 = VersR 1994, 75 m.w.Nachw.; s. auch BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 5; BGH…, Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 4). - BGH, 10.02.1994 - VII ZB 30/93
Unrichtige Adressierung der Berufungsbegründung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 203; 60, 243) und des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = NJW 1990, 2822 und Beschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 154/82 = NJW 1983, 123) stellt die Einreichung eines fristgebundenen Schriftstückes bei einem Gericht eine einseitige Prozeßhandlung der Partei dar, die keiner Mitwirkung eines Bediensteten des betreffenden Gerichts bedarf.Deren tragender Gedanke ist, daß nicht die Gerichtsorganisation maßgeblich dafür sein darf, ob eine Frist gewahrt ist (vgl. vor allem BVerfGE 52, 203, 210 und Senat, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 aaO).
- BGH, 22.09.1992 - XI ZR 35/92
Formwahrung der Berufung bei Eingang einer beglaubigten Abschrift trotz Fehlens …
Die Berufungsschrift ist auch dann in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Gerichts (BGH NJW 1990, 2822) gelangt, wenn sie dem Gericht übergeben wird, um unmittelbar an den Prozeßgegner weitergeleitet oder um sogleich dem Einreicher als Belegexemplar zurückgegeben zu werden (im Anschluß an BGH, LM § 519 ZPO Nr. 14).Entscheidend für die Einreichung eines Schriftstücks bei Gericht ist allein, daß dieses tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = NJW 1990, 2822).
- BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des …
Ob unter diesen Umständen überhaupt ein Mitverschulden des Gerichts an der Fristversäumung anzunehmen ist, erscheint mehr als fraglich, kann aber dahinstehen, weil ein Verschulden des RA Prof. Dr. S. an der Fristversäumung dadurch weder ausgeschlossen würde (vgl. BGH, Urt. v. 5. April 1990 - VII ZR 215/89, BGHR ZPO § 233 - Verschulden 5; Beschl. v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; Beschl. v. 16. Juni 1994 - V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; Beschl. v. 19. Oktober 1994 - I ZB 7/94, NJW-RR 1995, 574, 575;… Urt. v. 6. Mai 1999 - VII ZR 396/98, VersR 2000, 515 f.) noch bei wertender Betrachtung in den Hintergrund träte (vgl. Sen.Beschl. v. 26. April 2004 - II ZB 6/03 z.V.b.). - BGH, 21.06.2004 - II ZB 18/03
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einwurf eines an die …
Insofern unterscheidet sich der Fall von den den Entscheidungen BGH NJW 1994 aaO und BGH, Urt. v. 5. April 1990 - VII ZR 215/89, NJW 1990, 2822 zugrundeliegenden Fällen, da dort jeweils die Befugnis des Beamten, den Briefumschlag zu öffnen, aufgrund der nicht das Gericht betreffenden Adressierung des Umschlags ersichtlich nicht gegeben war. - BGH, 08.03.2001 - V ZB 5/01
Unvollständige Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax
Eine Wiedereinsetzung kommt schon dann nicht in Betracht, wenn ein Mitverschulden der Partei Ursache für die Fristversäumung war (vgl. BGH, Urt. v. 5. April 1990, VII ZR 215/89, NJW 1990, 2822, 2823;… Senat, Urt. v. 9. Januar 1998, V ZR 209/97, VersR 1998, 1046, 1047). - BGH, 26.04.2004 - II ZB 6/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund eines Irrtums über den …
Allerdings scheidet eine Wiedereinsetzung grundsätzlich auch dann aus, wenn zu der Fristversäumung neben dem Verschulden der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten auch ein Mitverschulden des Gerichts beigetragen hat (BGH, Urt. v. 5. April 1990 - VII ZR 215/89, BGHR ZPO § 233 - Verschulden 5; Beschl. v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; Beschl. v. 16. Juni 1994 - V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; Beschl. v. 19. Oktober 1994 - I ZB 7/94, NJW-RR 1995, 574, 575;… Urt. v. 6. Mai 1999 - VII ZR 396/98, VersR 2000, 515, 516). - BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93
Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung
a) Zu Unrecht macht die Beklagte geltend, ein gerichtliches Verschulden habe zur Versäumung der Frist beigetragen; die Frage, unter welcher Voraussetzung in einem solchen Falle Wiedereinsetzung zu gewähren ist (…vgl. dazu BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1986, VIII ZB 40/86, BGHR § 233 ZPO - Verschulden 1; Urt. v. 5. April 1989, VII ZR 215/89, aaO, Verschulden 5), tritt mithin nicht auf. - BGH, 12.10.1995 - VII ZR 8/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung infolge unzutreffender …
Es richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles, wie und wann ein Schriftsatz in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 - 1 BvR 944/80 = BVerfGE 60, 243, 246; Senat, Beschluß vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = NJW 1990, 2822, 2823). - BGH, 03.03.1993 - XII ZR 243/92
Aussetzung des Verfahrens wegen Tod des Klägers bei anwaltlicher Vertretung des …
Selbst ein gerichtliches Mitverschulden würde aber das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten nicht ausräumen (BGHR ZPO § 233 - Verschulden 5 m.w.N.). - BGH, 16.06.1994 - V ZB 12/94
Sorgfaltspflichten des mit der Durchführung der Berufung beauftragten …
- BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93
Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße …
- BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen …
- BGH, 09.01.1998 - V ZR 209/97
Fristen des Rechtsanwalts bei der Berechnung von durch die Gerichtsferien …
- OLG Naumburg, 22.09.2005 - 6 Wx 6/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Antragsstellung im Beratungshilfeverfahren
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 14/92
Anspruch eines Notars auf Befreiung von der Residenzpflicht - Fehlende …
- BGH, 14.12.1994 - IV ZB 14/94
Anspruch auf Zahlung von Maklerhonorar - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 17.02.1993 - XII ZB 158/92
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Trennungsunterhalt - …
- BGH, 23.07.1997 - IV ZR 94/97
Eigenverantwortliche Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt
- BGH, 22.09.1994 - IX ZB 66/94
Fristberechnung für eine rechtzeitige Berufungseinlegung auf Grundlage des …
- BGH, 04.03.1993 - VII ZB 9/92
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
Zustellung an Rechtsanwalt - Keine Einreichung einer Rechtsmittelschrift durch …
- LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift
- BGH, 27.10.1994 - V ZB 20/94
Beschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist - Tätigwerden des Kreisgerichts …
- BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 17/93
Fristgerechte Einlegung eines Rechtmittels bei der richtigen Stelle durch …
- BGH, 24.10.1996 - III ZB 106/96
- BGH, 16.09.1994 - V ZB 18/94
Zurechnung eines Anwaltsverschuldens - Fehlende Sachentscheidungsvoraussetzung …
- BGH, 24.11.1994 - V ZB 28/94
Bemessung des Zuständigkeitsstreitwerts bei einer Klage auf Herausgabe des …
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 17.02.1989 - 82 T 75/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 918
- VersR 1990, 799
- AnwBl 1990, 567
- Rpfleger 1989, 302
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