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| OLG Köln, 18.10.1989 - 11 U 327/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsschutz aus einer Kaskoversicherung bei einem Verkehrsunfall eines mit roten Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs versehenen Fahrzeugs; Treuhandverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem i.R.e. Auseinanderfallens von formeller und materieller ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 80 Abs. 2, 1. Alt.
Verfahrensgang
- LG Bonn, 07.11.1988 - 10 O 314/88
- OLG Köln, 18.10.1989 - 11 U 327/88
Papierfundstellen
- VersR 1990, 847
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73
Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung
Auszug aus OLG Köln, 18.10.1989 - 11 U 327/88
Die sich aus diesem Treuhandverhältnis ergebende Verpflichtung der Beklagten, eine Zahlung der Versicherung, die vorliegend in Höhe von 7.600,-- DM erfolgte und die gegenüber dem Versicherten Erfüllungswirkung hat (…vgl. Prölls-Martin, a.a.O., § 76 Anm. 1), an den Versicherten weiterzuleiten (vgl. dazu BGH VersR 1975, 703, 704 [BGH 07.05.1975 - VI ZR 209/73] ), hat die Beklagte verletzt. - BGH, 13.02.1975 - VI ZR 209/73
Haftung des Fahrers und der Haftpflichtversicherung für die Folgen eines …
Auszug aus OLG Köln, 18.10.1989 - 11 U 327/88
Die sich aus diesem Treuhandverhältnis ergebende Verpflichtung der Beklagten, eine Zahlung der Versicherung, die vorliegend in Höhe von 7.600,-- DM erfolgte und die gegenüber dem Versicherten Erfüllungswirkung hat (…vgl. Prölls-Martin, a.a.O., § 76 Anm. 1), an den Versicherten weiterzuleiten (vgl. dazu BGH VersR 1975, 703, 704 [BGH 07.05.1975 - VI ZR 209/73] ), hat die Beklagte verletzt.
- OLG Hamm, 13.03.1998 - 29 U 218/97 Dieser Anspruch der Kl. ergibt sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden gesetzlichen - folglich allein deutschem Recht unterliegenden - Treuhandverhältnis, herrührend aus dem Auseinanderfallen von materieller Berechtigung (der Kl. als der Versicherten) und formeller Berechtigung (des Bekl. als des Versicherungsnehmers) (vgl. BGHZ 64, 260, 264; BGH, VersR 1991, 299, 300; OLG Köln, VersR 1990, 847, 848).
- OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 77/99 Rn. 26 Der Mißbrauch eines roten Kennzeichens ist nach ganz herrschender Meinung ein Verstoß gegen die Verwendungsklausel des § 2 Abs. 2 a AKB 93 und damit eine Obliegenheitsverletzung (vgl. BGH VersR 1997, 443 = r + s 1997, 99 [nur die tatsächlichen Voraussetzungen der Obliegenheitsverletzung wurden offengelassen]; OLG Köln VersR 1987, 1004;… Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 26. Aufl., Kfz-Handel Rn. 2 m. w. Nachw.; ausführlich zum Problem Mittelmeier VersR 1975, 12 ff.; a.A: Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 2 Rn. 173, 174 und Kfz-Handel Rn. 5 ff und OLG Köln [11. Senat] VersR 1990, 847f).
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