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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13696
OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87 (https://dejure.org/1988,13696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.1988 - 12 U 105/87 (https://dejure.org/1988,13696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 1988 - 12 U 105/87 (https://dejure.org/1988,13696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzanspruch aus einem endgültigen Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherungsvertrag; Vorläufige Deckungszusage als selbstständiges vorausgehendes Versicherungsverhältnis; Abänderung der formularmäßigen Schriftformklausel; Anforderungen an die gewohnheitsrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 889
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87
    Es ist anerkannten Rechts und entspricht § 4 AGBG, daß eine Individualabrede - zumindest wenn sie von einer hierzu bevollmächtigten Person getroffen wurde - der in einem Formular enthaltenen Schriftformklausel vorgeht (vgl. z.B. BGH NJW 86, 331, 332; KG Betrieb 80, 2033 sowie die frühere Entscheidung des Senats NJW 81, 405 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1980 - 12 U 111/79

    Vereinbarkeit von Schriftformklauseln mit § 9 AGB-Gesetz; Wirksamkeit von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87
    Es ist anerkannten Rechts und entspricht § 4 AGBG, daß eine Individualabrede - zumindest wenn sie von einer hierzu bevollmächtigten Person getroffen wurde - der in einem Formular enthaltenen Schriftformklausel vorgeht (vgl. z.B. BGH NJW 86, 331, 332; KG Betrieb 80, 2033 sowie die frühere Entscheidung des Senats NJW 81, 405 ff.).
  • OLG Hamm, 23.09.1981 - 20 U 95/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87
    Wenn ihm für eine solche Zusage, wie die Beklagte Ziffer 2 vorträgt, die erforderliche Vollmacht gefehlt hätte und eine Duldungsvollmacht nicht anzunehmen wäre, hätte die von ihm gegebene Deckungszusage zumindest eine unrichtige, aber für die Beklagte Ziffer 2 bindende Belehrung über das Bestehen und den Beginn des Versicherungsschutzes aus der vorläufigen Deckungszusage enthalten (…vgl. z.B. Prölss-Martin, a.a.O., § 43 Anm. 7 Ab; OLG Hamm Versicherungsrecht 82, 843 und Versicherungsrecht 83, 1047).
  • OLG Hamm, 12.11.1982 - 20 U 148/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87
    Wenn ihm für eine solche Zusage, wie die Beklagte Ziffer 2 vorträgt, die erforderliche Vollmacht gefehlt hätte und eine Duldungsvollmacht nicht anzunehmen wäre, hätte die von ihm gegebene Deckungszusage zumindest eine unrichtige, aber für die Beklagte Ziffer 2 bindende Belehrung über das Bestehen und den Beginn des Versicherungsschutzes aus der vorläufigen Deckungszusage enthalten (…vgl. z.B. Prölss-Martin, a.a.O., § 43 Anm. 7 Ab; OLG Hamm Versicherungsrecht 82, 843 und Versicherungsrecht 83, 1047).
  • KG, 12.02.1980 - 23 W 128/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87
    Es ist anerkannten Rechts und entspricht § 4 AGBG, daß eine Individualabrede - zumindest wenn sie von einer hierzu bevollmächtigten Person getroffen wurde - der in einem Formular enthaltenen Schriftformklausel vorgeht (vgl. z.B. BGH NJW 86, 331, 332; KG Betrieb 80, 2033 sowie die frühere Entscheidung des Senats NJW 81, 405 ff.).
  • OLG Köln, 02.12.1982 - 5 U 120/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87
    Es genügt vielmehr, wenn die Kläger den gewünschten Versicherungsschutz zu vergleichbaren Bedingungen von einem anderen Versicherer erhalten hätten (vgl. z.B. OLG Köln Versicherungsrecht 83, 1045 a.E.).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2003 - 5 U 460/01

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher …

    Jedoch wird in der Rechtslehre zu Recht vertreten, dass für den Fall der Gewährung vorläufiger Deckung dem sofortigen Versicherungsschutz diejenigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen - stillschweigend - zugrunde zu legen sind, die für den "Hauptvertrag" zum Vertragsbestandteil gemacht werden sollen (OLG Hamm r+s 1990, 6; OLG Karlsruhe, VersR 1990, 889, 891).
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