Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1990 - IV ZR 334/88 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Brandverursachung - Wegwerfen von Zigarrenresten - Grobe Fahrlässigkeit
Verfahrensgang
- BGH, 14.03.1990 - IV ZR 334/88
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
Papierfundstellen
- VersR 1990, 893
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien; …
Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (BGH, Urt.v. 16.05.1990, IV ZR 334/88, VersR 1990, 893;… Urt. v. IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153). - OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06
Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des …
Der BGH (VersR 90, 893) hat in einem vergleichbaren Fall das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint und ausgeführt, dass dann, wenn ein Repräsentant (diese Eigenschaft war im Fall des BGH im Gegensatz zum vorliegenden Rechtsstreit gegeben) des Versicherungsnehmers vor dem Verlassen der Geschäftsräume einen Aschenbecher mit Zigarettenresten, der zwischen Regalen im Lager gestanden habe, entleert habe, die Grenze zur groben Fahrlässigkeit dann überschritten sei, wenn zwischen dem Ende des Rauchens und dem Wegwerfen der Zigarettenreste eine so kurze Zeitspanne liege, dass es sich dem Repräsentanten habe aufdrängen müssen, die Zigarettenreste könnten noch eine zündfähige Temperatur haben. - OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Beschlußverfahren; Schadensersatz wegen …
Als ausnahmslos zu vertretendes Prozeßrisiko sind aber nur Irrtümer über Sachfragen, den Tatsachenstoff eines Prozesses oder über die Beweisbarkeit einzustufen (vgl. BGH VersR 1990, 893, 894); der BGH hat den Begriff des Prozeßrisikos ausdrücklich auf eine "nicht ganz klare Sachlage" beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 160, 161).In diesem Fall kann ein Rechtsirrtum einer Partei unverschuldet sein, zum Beispiel wenn das zuständige Gericht plötzlich von der bisherigen Rechtsprechung abweicht (vgl. BGH VersR 1990, 893, 894).
- OLG Hamm, 17.12.1999 - 9 U 150/99
Beschränkte Mieterhaftung bei Belastung mit den Kosten der Gebäudeversicherung
Wer Zigarettenreste unmittelbar nach dem Rauchen in Papierabfälle wirft, ohne sich zu vergewissern, daß sie nicht mehr zündfähig sind, handelt leichtfertig, sorglos und damit grob fahrlässig (vgl. OLG Hamm, VersR 1988, 26 f.; siehe auch BGH, VersR 1990, 893). - LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage bei unübersichtlichen Sachverhalten, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 334/88 -, VersR 1990, 893; BAG, Urteile vom 1. Februar 1960 - 5 AZR 20/58 - BAGE 9, 7, 18 und vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350, 353 mwN). - OLG Celle, 16.02.2010 - 8 W 3/10
Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen Verstoßes gegen …
Die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1990 (VersR 1990, 893 [BGH 14.03.1990 - IV ZR 334/88]) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2369/98
Wirksame Kündigung von Leasingverträgen wegen Zahlungsverzug; Sicherungscharakter …
Vielmehr tragen sie grundsätzlich auch das Risiko, die Rechtslage unzutreffend beurteilt zu haben (BGHZ 89, 296, 303 [BGH 11.01.1984 - VIII ZR 255/82]; BGH VersR 1990, 893, 894) [BGH 14.03.1990 - IV ZR 334/88].
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