Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.05.1991 - 5 U 157/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versetzen in einen Vollrausch als ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung i.S.d. "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.07.1990 - 24 O 444/89
- OLG Köln, 02.05.1991 - 5 U 157/90
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1283
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 48/05
Kein Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Verletzung aus tätlicher …
Zu Unrecht auch beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 02.05.1991 (VersR 1991, 1283). - OLG Oldenburg, 15.12.1995 - 2 W 141/95
Hausfriedensbruch; Jugendzentrum; Brand; Gefährliche Beschäftigung; …
Der genannte Ausnahmetatbestand ist anwendbar, wenn die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherten vorgenommen worden ist, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist und deshalb in erhöhtem Maß die Gefahr der Vornahme einer schadenstiftenden Handlung und damit des Eintritts des Versicherungsfalls in sich birgt; ausgenommen vom Versicherungsschutz sollen Schadenfälle sein, hinsichtlich derer bei wertender Betrachtung ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein keinen Deckungsschutz erwarten kann (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954; OLG Köln VersR 1991, 1283; OLG Hamburg r + s 1995, 175; OLG Karlsruhe r + s 1995, 376). - LG Dortmund, 17.02.2005 - 2 O 148/04
Erhöhung des Risikos für einen in der Haftpflichtversicherung relevanten …
Selbst wenn man den Alkoholkonsum des Klägers unter Zugrundelegung des Vortrags der Beklagten als ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung ansieht, da hierdurch in erhöhtem Maß die Gefahr schadenstiftender Handlungen entsteht (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1283; anderer Ansicht: Knappmann in Prölls/.
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