Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 30.10.1989 - 14 W 697/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6
Mehrvertretungzuschlag bei Gesamthandsforderung einer BGB -Gesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 22.05.1989 - 9 O 242/87
- OLG Koblenz, 30.10.1989 - 14 W 697/89
Papierfundstellen
- VersR 1991, 201
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 11.08.1988 - 14 W 504/88
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung vin BGB -Gesellschaftern im Passivprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.1989 - 14 W 697/89
Er hat mit Beschluß vom 11. August 1988 (Aktenzeichen - 14 W 504/88 -) dargelegt und dort auch näher begründet, daß § 6 Abs. 1 BRAGO jedenfalls dann nicht anwendbar ist, wenn Gegenstand des Verfahrens eine Gesamthandsforderung der Gesellschaft ist und deshalb für den Prozeßbevollmächtigten noch nicht einmal die Möglichkeit einer Mehrarbeit bei der Bearbeitung des Falles sich daraus ergeben kann, daß sein Mandant nicht eine Person, sondern eine BGB -Gesellschaft ist. - OLG Koblenz, 12.03.1987 - 14 W 175/87
BGB-Gesellschaft; Streitverkündung; Gemeinsamer Rechtsanwalt; Erhöhungsgebühr
Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.1989 - 14 W 697/89
Die Frage, ob ein Anwalt, der eine BGB -Gesellschaft vertritt, mehrere Auftraggeber hat, ist in der Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand vergleiche OLG Koblenz, Beschluß vom 12. März 1987, Aktenzeichen - 14 W 175/87 - m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei Mehrheit von Auftraggebern
Die abweichende Meinung, wonach eine Erhöhung der Prozessgebühr ausscheidet, wenn eine Mehrbelastung des Rechtsanwalts aufgrund einer Mehrheit von Auftraggebern auf jeden Fall ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1989, 959; JurBüro 1990, 1448), ist mit dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht vereinbar. - OLG Koblenz, 28.04.1997 - 14 W 210/97
Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und …
Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO sei seinem Sinn und Zweck nach nicht anwendbar, wenn Forderungen im Streit seien, die einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. Beschlüsse JurBüro 1990, 1448 und 1991, 71 sowie 14 W 411/93 vom 18. Juni 1993, 14 W 22/94 vom 14. Januar 1994 und 14 W 335/94 vom 28. Juni 1994) oder einer Erbengemeinschaft (Beschluß MDR 1993, 284 ) zuständen. - OLG Koblenz, 06.07.1990 - 14 W 424/90 In einem so gelagerten Fall ist die Erhöhungsgebühr nicht zu berücksichtigen (zuletzt: Senat vom 30.10.1989 - 14 W 697/89 -).
- OLG Koblenz, 06.06.1990 - 14 W 424/90
Mehrvertretungzuschlag bei Gesamthandsforderung einer BGB -Gesellschaft
In einem so gelagerten Fall ist die Erhöhungsgebühr nicht zu berücksichtigen (zuletzt: Senat vom 30.10.1989 - 14 W 697/89 -).
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Rechtsprechung
| KG, 24.10.1989 - 4 U 4054/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 201
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Die Kammer sei mit dem Kammergericht (VersR 1991, 201 f.) der Auffassung, der Anwalt dürfe bei der Berechnung der Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich darauf vertrauen, daß die gerichtliche Mitteilung des Eingangstags der Berufungsschrift richtig sei. - VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91
Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts …
Rn. 7 Die Verpflichtung, anhand der Eingangsbestätigung des Gerichtes die Rechtzeitigkeit des Rechtsmitteleinganges zu überprüfen, ist in der zivilgerichtlichen, arbeitsgerichtlichen und finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 1973 - III ZB 23/72 -, VersR 1974, 357 und vom 9. März 1977 - VIII ZB 47/76 -, VersR 1977, 573; KG, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 4 U 4054/89 -, VersR 1991, 201; BAG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, NJW 1989, 2708 und BFH…, Urteil vom 16. Dezember 1988, a.a.O.).
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