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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.11.1990 - 20 U 78/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4053
OLG Hamm, 02.11.1990 - 20 U 78/90 (https://dejure.org/1990,4053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.1990 - 20 U 78/90 (https://dejure.org/1990,4053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 1990 - 20 U 78/90 (https://dejure.org/1990,4053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht eines Privathaftpflichtversicherers für einen Schadensfall im Zusammenhang mit dem Entladen und dem Transport von Möbeln; Abgrenzung der Bereiche der Privathaftpflichtversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung; Zurechnung des Beladens und Entladens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Leistungspflicht der Privathaftpflichtversicherung bei Schaden nach dem Ausladen eines Gegenstandes aus einem Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 652
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1990 - 20 U 78/90
    Rn. 22 Allerdings zählt auch das Be- und Entladen noch zum Gebrauch des Fahrzeugs, der nach § 10 AKB in den Deckungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung fällt (ständige Rechtssprechung, z.B. BGH VersR 77, 418; 79, 956; 80, 1039).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1990 - 20 U 78/90
    Rn. 22 Allerdings zählt auch das Be- und Entladen noch zum Gebrauch des Fahrzeugs, der nach § 10 AKB in den Deckungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung fällt (ständige Rechtssprechung, z.B. BGH VersR 77, 418; 79, 956; 80, 1039).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1990 - 20 U 78/90
    Dies gilt in allen Fällen, jedenfalls solange der Versicherungsnehmer nicht in Betrugsabsicht gehandelt hat (vgl. BGH VersR 81, 1158; Senat Versicherungsrecht 82, 642;… weitere Nachweise bei Voit, a.a.O), für letzteres fehlt hier jeder Anhaltspunkt.
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1990 - 20 U 78/90
    Rn. 22 Allerdings zählt auch das Be- und Entladen noch zum Gebrauch des Fahrzeugs, der nach § 10 AKB in den Deckungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung fällt (ständige Rechtssprechung, z.B. BGH VersR 77, 418; 79, 956; 80, 1039).
  • OLG Hamm, 03.07.1981 - 20 U 70/81
    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1990 - 20 U 78/90
    Dies gilt in allen Fällen, jedenfalls solange der Versicherungsnehmer nicht in Betrugsabsicht gehandelt hat (vgl. BGH VersR 81, 1158; Senat Versicherungsrecht 82, 642;… weitere Nachweise bei Voit, a.a.O), für letzteres fehlt hier jeder Anhaltspunkt.
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 169/03

    Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschlußtatbestand in der …

    Insoweit gilt nichts anderes als vom Senat für den Ausnahmetatbestand "verantwortliche Tätigkeit in einem Verein" (Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - IV ZR 49/90 - VersR 1991, 803, 804) oder für die Ausnahme einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung bereits entschieden worden ist (BGH, Urteil vom 26. März 1956 - II ZR 209/54 - VersR 1956, 283 unter 3; Senatsurteil vom 17. Januar 1996 aaO; so auch u.a. OLG Hamm VersR 1980, 1037, 1038; VersR 1991, 652; OLG Oldenburg OLGR 1994, 261, 262; OLG Köln VersR 1994, 1056; Späte, Haftpflichtversicherung PrivH Rdn. 3; Voit in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. Nr. 1 Privathaftpfl.
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