Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.06.1991 - 27 U 25/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1003
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Schriftliche Belehrung über notwendige Kontrolluntersuchung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( vgl. BGH NJW 1988, 1513, 1514 sowie aus neuerer Zeit BGH NJW 1995, 778/779), der sich der Senat in der Vergangenheit bereits angeschlossen hat ( vgl. etwa VersR 1992, 1003/1004), können dem geschädigten Patienten für die Frage der Kausalität Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast zugute kommen, wenn dem behandelnden Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist und das grobe Versäumnis generell geeignet war, den eingetretenen Mißerfolg herbeizuführen (… vgl. dazu auch Laufs, Arztrecht, 5. Aufl. Rdn. 599 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 02.09.1993 - 14 U 7/93
Arzthaftung nach Diagnose- und Behandlungsirrtum bei der Behandlung einer …
So ist bereits die Unterlassung der zwingenden und zweifelsfrei gebotenen Befunderhebungen zur Klärung einer tiefen Wundinfektion als grober Behandlungsfehler zu bewerten, der eine Beweislastumkehr rechtfertigt (s. hierzu auch OLG Karlsruhe vom 17.08.1988 - VersR 1989, 195: grober Behandlungsfehler bei Nichterkennen einer bakteriellen Infektion trotz eindeutiger Anzeichen; siehe weitere KG vom 30.04.1990 - VersR 1991, 928: grober Behandlungsfehler bei unterlassener, möglichst früh einsetzender antibiotischer Therapie mit einem gegen Staphylokokken wirksamen Medikament; OLG Köln vom 12.06.1991 - VersR 1992, 1003: grober Verhandlungsfehler bei unterlassener schneller bakteriologischer Untersuchung - staphylococcus aureus - mit späterer Gelenksversteifung; siehe schließlich OLG Saarbrücken vom 07.08.1991 - VersR 1992, 1359: grober Behandlungsfehler, wenn bei zu fordernder sorgfältiger Untersuchung und Diagnostik die Zeichen einer gravierenden Infektion hätten festgestellt werden müssen mit sich anschließender Wundrevision).
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