Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ); Versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung; Äußerungen in Werbeschriften (Erläuterungen, Merkblätter)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGBG § 5; BuZB § 2 Nr. 1
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 05.06.1991 - 2 O 360/90
- OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1074
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88
Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91
Dies alles gilt jedenfalls im Bereich von Versicherungsarten, die wie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung typischerweise versicherungsrechtlichen Laien angeboten werden (vgl. BGH VersR 1989, 903, 904) [BGH 14.06.1989 - VIa ZR 74/88].Es wird also gerade nicht neben dem Eintritt der Dienstunfähigkeit zur weiteren Voraussetzung der versicherungsvertraglichen Berufsunfähigkeit gemacht, daß der Versicherte gesundheitsbedingt auch außerstande ist, die in § 2 Abs. 1 BUZ genannten Vergleichstätigkeiten auszuüben (vgl. BGH VersR 1989, 903 (905) [BGH 14.06.1989 - VIa ZR 74/88]).
Jedenfalls ist ihre Vorstellung in den von ihr stammenden Texten nicht ausreichend deutlich zum Ausdruck gekommen und somit gemäß § 5 AGBG unbeachtlich geblieben (vgl. BGH VersR 1989, 903 (904) [BGH 14.06.1989 - VIa ZR 74/88]).
Im übrigen macht die Beklagte nicht geltend, sie habe dem Kläger das Betreiben der Übernahme in eine andere Laufbahn gemäß § 8 Abs. 2 BPolBG im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen als Obliegenheit aufgegeben (BGH VersR 1989, 903 (905) [BGH 14.06.1989 - VIa ZR 74/88]).
- BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61
Haftung des Versicherers
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91
Die Beklagte muß für die durch ihr Verhalten beim Kläger entstandene irrige Vorstellung einstehen (vgl. BGHZ 40, 22 (24) [BGH 20.06.1963 - II ZR 199/61]).Die durch die Ausgabe von Werbetexten geschaffene gewohnheitsrechtliche Verpflichtung der Beklagten, für die hierdurch beim Kläger entstandene Vorstellung einzustehen, Versicherungsschutz bestehe auch bei Polizeidienstunfähigkeit, entfällt aus diesen Gründen nicht deshalb, weil diesen an seinem Irrtum ein erhebliches eigenes Verschulden getroffen hätte und in derartigen Fällen die gewohnheitsrechtliche Haftung ausscheidet (vgl. BGHZ 40, 22 (25) [BGH 20.06.1963 - II ZR 199/61]).
- BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89
Keine Obliegenheit des Versicherten in der BUZ zur Ausnutzung eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91
Das käme allenfalls in Betracht, wenn der Kläger eine Vergleichstätigkeit erst nach Umschulung ausüben könnte (vgl. BGH VersR 1990, 885 (886) [BGH 30.05.1990 - IV ZR 43/89]). - OLG Hamm, 13.06.1984 - 20 U 83/83
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91
Sie führen nach der gewohnheitsrechtlich begründeten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung zu einem Vertragsverhältnis dieses Inhalts (vgl. OLG Hamm VersR 1985, 729).
- OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
Ansprüche eines wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand …
Je nach Fassung der Klausel (vgl. dazu OLG Bamberg VersR 1992, 1074; OLG Karlsruhe r+s 1998, 257) wird insoweit- vertreten, dass eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit im Sinne der Klausel nicht schon dann vorliegt, wenn der Beamte wegen Wegfalls der - besonderen - Polizeidienstfähigkeit vorzeitig pensioniert wird. - OLG Oldenburg, 09.04.1997 - 2 U 23/97
Vorliegen einer Polizeidienstunfähigkeit; Vertrauenshaftung des Versicherers und …
Eine Dienstunfähigkeit im Sinn der vorgenannten Beamtenklausel liegt jedoch nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (z.B. BGH r+s 1993, 393; OLG Köln r+s 1988, 344; OLG Nürnberg r+s 1992, 177;… Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 2 BUZ Anm. 7 e; a.A. OLG Bamberg VersR 1992, 1074 [OLG Bamberg 26.03.1992 - 1 U 154/91]) der der Senat folgt, nur bei einer allgemeinen Dienstunfähigkeit (vgl. § 54 NBG) vor. - OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 185/02 Je nach Fassung der Klausel (vgl. dazu OLG Bamberg VersR 1992, 1074; OLG Karlsruhe r+s 1998, 257) wird insoweit- vertreten, dass eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit im Sinne der Klausel nicht schon dann vorliegt, wenn der Beamte wegen Wegfalls der - besonderen - Polizeidienstfähigkeit vorzeitig pensioniert wird.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".