Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 12 U 234/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1075
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz …
Eine solche Umorganisation muss dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden unzumutbaren Einkommenseinbußen verbunden sein (vgl. BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IVa ZR 35/88] ; OLG Hamm VersR 1990, 605 [OLG Hamm 06.10.1989 - 20 U 20/89] ; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1076 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ). - OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von …
Entscheidend ist vielmehr, ob der Versicherte konkret noch befähigt ist, seine Arbeitskraft in zumutbarer Weise wertbildend einzusetzen (Senat VersR 1992, 1075 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).Hierzu reicht die bloße Nennung einer Berufstätigkeit nicht aus (Senat VersR 1992, 1075 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).
- OLG Karlsruhe, 02.03.2000 - 12 U 191/99
Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Ihm bleiben nur Neben- und Begleittätigkeiten von geringer Bedeutung, die nahe an eine Verlegenheitsbeschäftigung heranreichen, die bei einer Bewertung der verbleibenden Berufstätigkeit kein oder zumindest kein erhebliches Gewicht haben (Der Senat VersR 92, 1075, 1076).
- OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer …
Zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (Senat VersR 1992, 1075; BGH VersR 1996, 1090;BGH VersR 1994, 205; BGH VersR 1991, 1358). - OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98
Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des …
Entgegen der Auffassung der Beklagten kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß dem Kläger eine ihm zumutbare Betriebsumorganisation ihm gesundheitlich noch zu bewältigende, damit die Annahme der Berufsunfähigkeit ausschließende Betätigungsmöglichkeiten eröffnen würde (vgl. hierzu BGH Recht und Schaden 1996, 418; BGH VersR 1991, 1358 [BGH 25.09.1991 - IV ZR 145/90] ; BGH VersR 1990, 959; OLG Frankfurt VersR 1987, 349 ; OLG Hamm VersR 1993, 954 ; OLG Karlsruhe VersR 1995, 86 ; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1075 ). - OLG Brandenburg, 02.06.2025 - 11 U 192/24
Kein Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung …
Aufgrund ihrer Selbständigkeit ist ihr "Beruf" daher nicht allein die jeweils gewählte konkrete Beschäftigung; er wird vielmehr ganz wesentlich geprägt von der Möglichkeit und dem Recht, die selbst zu leistende Arbeit von Tag zu Tag neu und frei zu wählen (…vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95, VersR 1996, 1090; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.09.1990 - 12 U 934/89, VersR 1992, 1075;… OLG Dresden, Urt. v. 27.03.2018 - 4 U 1519/17, NJW-RR 2018, 792;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.02.1993 - 12 U 249/92, VersR 1995, 86 (87);… OLG Koblenz, Urt. v. 11.10.2000 - 10 U 278/00, NVersZ 2001, 212 (213);… OLG Dresden, Urt. v. 11.05.1999 - 3 U 2853/98, r+s 2002, 521;… Beckmann/Matusche-Beckmann VersR-HdB/Rixecker, 4. Aufl. 2025, § 55. Rn. 30, beck-online).
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