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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.06.1991 - 25 U 239/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2643
OLG Frankfurt, 21.06.1991 - 25 U 239/90 (https://dejure.org/1991,2643)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.1991 - 25 U 239/90 (https://dejure.org/1991,2643)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 1991 - 25 U 239/90 (https://dejure.org/1991,2643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kirchhoff-anwalt.de (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Ski- und Rodelgeländes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unerfahrener Autoschlauch-Rodler trägt Mitschuld bei Unfall auf Rodelpiste - Pistenbetreiber gleichwohl zur Sicherung der Strecken vor atypischen Gefahren verpflichtet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht bei Skigelände; Pistensicherungspflicht; Eisenstangen ohne Aufprallsicherung; Rodelgelände; Pistenbegrenzungspfahl; Mitverschulden; Rodelunfall

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1435
  • VersR 1992, 1240
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.1991 - 25 U 239/90
    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich mithin vor allem auf den Schutz ... vor atypischen Gefahren oder gar "heimtückischen Objekten« (BGH, NJW 1973, 1379 ).
  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98

    Haftung für Schulunfall während des Sportunterrichts

    Es kommt vielmehr stets auf die objektiven Gegebenheiten des Einzelfalls und dabei insbesondere auf die Größe der Gefahr, auf den Grad ihrer Erkennbarkeit und auf die für ihre Vermeidung oder Überwindung bestehenden Möglichkeiten an ( BGH NJW 1973, 1379, 1380; VersR 1985, 64 = NJW 1985, 620 ; OLG Frankfurt, VersR 1992, 1240 = NJW-RR 1991, 1435 ; OLG München, VersR 1993, 449 ;… weitere Nachweise bei Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Auflage, Rdnrn. 705 ff.).
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges

    Außerdem erreichen sie wesentlich höhere Geschwindigkeiten als Schlitten, so daß auch von daher ein Ausweichen und Abbremsen erheblich erschwert ist (vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 1435).
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