Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.03.1991 - 5 W 11/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 176
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86
Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 5 W 11/91
Im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung sollen Spätschäden selbst dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, wenn der VN an der Nichteinhaltung der Frist schuldlos ist (BGH VersR 1988, 286 = r + s 88, 120; 1978, 1036 = r + s 79, 7 OLG Düsseldorf VersR 1991, 59 Senat VersR 1989, 352 = r + s 89, 100 OLG Hamm r + s 88, 312 = VersR 1989, 242 L Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. AUB § 8 Anm. 5 b Wussow/Pürckhauer, AUB 5. Aufl. § 8 Anm. 6 Grimm, AUB § 8. - OLG Düsseldorf, 06.02.1990 - 4 U 74/89
Berufung auf Fristablauf nicht treuwidrig
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 5 W 11/91
Im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung sollen Spätschäden selbst dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, wenn der VN an der Nichteinhaltung der Frist schuldlos ist (BGH VersR 1988, 286 = r + s 88, 120; 1978, 1036 = r + s 79, 7 OLG Düsseldorf VersR 1991, 59 Senat VersR 1989, 352 = r + s 89, 100 OLG Hamm r + s 88, 312 = VersR 1989, 242 L Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. AUB § 8 Anm. 5 b Wussow/Pürckhauer, AUB 5. Aufl. § 8 Anm. 6 Grimm, AUB § 8. - OLG Hamm, 20.04.1988 - 20 U 236/87
Ärztliche Diagnose; Invalidität; Anspruchsvoraussetzung; Befund; Fristablauf; …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 5 W 11/91
Im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung sollen Spätschäden selbst dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, wenn der VN an der Nichteinhaltung der Frist schuldlos ist (BGH VersR 1988, 286 = r + s 88, 120; 1978, 1036 = r + s 79, 7 OLG Düsseldorf VersR 1991, 59 Senat VersR 1989, 352 = r + s 89, 100 OLG Hamm r + s 88, 312 = VersR 1989, 242 L Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. AUB § 8 Anm. 5 b Wussow/Pürckhauer, AUB 5. Aufl. § 8 Anm. 6 Grimm, AUB § 8.
- OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 13/15
Private Unfallversicherung für fremde Rechnung: Adressat der Hinweise auf …
Hier kann nichts anderes gelten als für den - im Vergleich zur hiesigen Konstellation wertungsmäßig umgekehrten - Fall, dass die 15-Monatsfrist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung versäumt wurde, der Versicherer jedoch rechtzeitig von Befunden wusste, die eine bedingungsgemäße Dauerschädigung eindeutig belegten: Er kann sich dann nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, dass er diese Kenntnis eigentlich durch eine ärztliche Bescheinigung hätte erlangen müssen (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 176). - OLG Frankfurt, 22.05.2002 - 7 U 147/01
Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung; …
Die Feststellung musste eine von ärztlicher Sachkunde und Erfahrung getragene Beurteilung enthalten, dass eine bestimmte Gesundheitsbeeinträchtigung vorlag, die auf das Unfallgeschehen zurückzuführen ist, innerhalb eines Jahres eingetreten ist, und voraussichtlich auf Dauer, wenigstens aber über einen Prognosezeitraum von drei Jahren ab dem Unfallereignis die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten beeinträchtigt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1993, 174, OLG Frankfurt VersR 1996, 618, OLG Köln VersR 1992, 176, OLG Köln VersR 1995, 907, Grimm a.a.O. § 7 AUB Rdn. 11, Prölss/Martin-Knappmann "VVG", 26. Aufl., § 7 AUB 88, Rdn. 10). - OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der …
Rn. 99 Aus den oben gemachten Ausführungen zur Frage einer ausnahmsweise bestehenden Hinweispflicht der Beklagten folgt bereits, daß eine solche Hinweispflicht auch in bezug auf die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität bestand und der Beklagten jedenfalls nach Treu und Glauben die Berufung auf eine etwaige Fristversäumung verwehrt ist (vgl. im übrigen schon die Senatsentscheidung in r + s 1992, 35 f.). - OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91
Belehrungspflicht über Frist zur Geltendmachung von Invalidität
Die im Schrifttum (…Grimm, Unfallversicherung § 8 Rdn. 23) und Rechtsprechung (OLG Köln r + s 92, 34 (35) VersR 1992, 176 (177) = r + s 92, 35 (36) vertretene Auffassung, wonach ein Unfallversicherer, der sich auf den Fristablauf des § 8 II Nr. 1 AUB beruft, treuwidrig handeln.
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