Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungsverlust - Täuschende Schadensangaben - Verwirkung der Versicherungsleistung - Besondere Ausnahmefälle - Bedingung der Leistungsverweigerung - Einzelfallabwägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben über den erlittenen Schaden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1370
- MDR 1992, 236
- VersR 1991, 1129
- VersR 1992, 182
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (17)
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
a) Diese Frage ist nicht etwa deshalb bedeutungslos, weil die Beklagte zuvor weitere Leistungen abgelehnt hatte, was in den Fällen vereinbarter Leistungsfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erlöschen von Aufklärungsobliegenheiten führt (vgl. BGHZ 107, 367, 370) [BGH 06.06.1989 - VI ZR 241/88].Insofern liegt der Fall nicht anders, als wenn der Versicherer nach früherer Leistungsablehnung unmißverständlich zu erkennen gibt, daß er nunmehr wieder in die Prüfung seiner Leistungspflicht eintreten und die Verhandlungen über die Schadensregulierung erneut aufnehmen will (BGHZ 107, 367, 371 f.) [BGH 06.06.1989 - VI ZR 241/88].
- BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Es reicht aus, daß er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, daß sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, VersR. 1986, 77 f. m.w.N., insofern in BGHZ 96, 88 nicht abgedruckt).In diese Gesamtbetrachtung sind nicht anders als in dem umgekehrten Fall, daß der Versicherungsnehmer die vereinbarte und durch sein Verhalten an sich eingetretene Leistungsfreiheit nicht gegen sich gelten lassen will - u.a. das Maß des Verschuldens, die Motivation des Täuschenden, der Umfang der Gefährdung der schützenswerten Interessen des Versicherers, die Folgen des Anspruchsverlustes für den Versicherungsnehmer - vor allem eine etwaige Existenzgefährdung - und das Verhalten des Versicherers einzubeziehen (st. Rspr., vgl. BGHZ 4O, 387, 390; BGHZ 96, 88, 92 f., Urt. v. 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74, VersR.
- BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85
Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Der Anspruchsverlust des arglistig Täuschenden tritt nicht automatisch ein, vielmehr ist, da Leistungsfreiheit bei fehlender Vereinbarung nur unter besonderen, im Einzelfall festzustellenden Umständen eintreten kann, eine wertende Gesamtschau aller Umstände erforderlich (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1985, VersR. 1986 aaO.; Urt. v. 18. November 1986 - IVa ZR 99/85, VersR. 1987, 149; schon RGZ 150, 147 ff.; RG JW 1936, 2978).1985, 875 f.; v. 18. November 1986 - IVa ZR 99/85, VersR.
- BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88
Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Der für allgemeines Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage zunächst unentschieden gelassen (…Urt. v. 13. Dezember 1977 - IV ZR 177/77, VersR. 1979, 343, 345), sich inzwischen aber der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen (Urt. v. 14. Oktober 1987 - IVa ZR 29/88, LM, Nr. 70 zu § 6 VVG).Deswegen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher die Verwirkung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung auf besondere Ausnahmefälle beschränkt worden (vgl. RGZ 157, 69, 75 f., RGZ 160, 3, 6; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1987 aaO.), in denen es für den Versicherer unzumutbar wäre, sich an der Erfüllung der von ihm übernommenen Vertragspflichten festhalten zu lassen.
- RG, 24.02.1939 - VII 138/38
Ist bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer im Falle der Führerflucht des …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Deswegen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher die Verwirkung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung auf besondere Ausnahmefälle beschränkt worden (vgl. RGZ 157, 69, 75 f., RGZ 160, 3, 6;… BGH, Urt. v. 14. Oktober 1987 aaO.), in denen es für den Versicherer unzumutbar wäre, sich an der Erfüllung der von ihm übernommenen Vertragspflichten festhalten zu lassen.Es entspricht vielmehr anerkannter Rechtsprechung, daß die Leistungsfreiheit auch nur zum Teil eintreten kann (vgl. BGHZ 4O, 387, 389;… schon RG JW 1936, 2978 f. mit Anm. Prölß aaO. S. 2980 f.; RGZ 160, 3, 7; RGZ 157, 147, 151 f.).
- BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Nicht anders, als wenn die Entschädigungspflicht zum Neuwert erst nach Ablauf der Wiederbeschaffungsfrist rechtskräftig festgestellt wird (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR. 1979, 173, 175), bedurfte der Kläger aber einer angemessenen Frist, um sich darüber klar zu werden, ob er sich mit der Zeitwertentschädigung und einem weniger aufwendigen Schiff begnügen oder aber die Voraussetzungen für eine Abrechnung zum Neuwert schaffen wollte, und um diesen Entschluß durch den Erwerb einer entsprechenden Yacht auszuführen. - BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87
Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Die Revision der Beklagten ist teilweise, nämlich soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung bis zu 235.900,-- DM nebst Zinsen richtete, zurückgewiesen, im übrigen ist das Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (vgl. BGHZ 103, 228 ff.). - BGH, 17.02.1982 - IVa ZR 284/80
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung durch einen Steuerberater - Bewertung …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Daß der Senat seinerzeit nicht generell die Erstattungspflicht für die Mehrwertsteuer hat annehmen wollen, zeigt sich auch an seinem Zitat von Prölß/Martin (AKB § 13 Anm. 1 b) an der genannten Stelle; denn dort wird unter Hinweis auf das Urteil des IVa-Zivilsenats vom 17. Februar 1982 (IVa ZR 284/80, VersR 1982, 580, 581) ausdrücklich ausgeführt, daß die Möglichkeit, die Mehrwertsteuerzahlung im Wege des Vorsteuerabzuges zu vermeiden, bei der Bemessung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen ist. - BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81
Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
1976, 134 f.; v. 8. Februar 1984 - IVa ZR 203/81, VersR. - BGH, 13.12.1978 - IV ZR 177/77
Ladefläche eines Kraftfahrzeugs als verschlossener Kofferraum im Sinne von 2.5 …
Auszug aus BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90
Der für allgemeines Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage zunächst unentschieden gelassen (Urt. v. 13. Dezember 1977 - IV ZR 177/77, VersR. 1979, 343, 345), sich inzwischen aber der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen (…Urt. v. 14. Oktober 1987 - IVa ZR 29/88, LM, Nr. 70 zu § 6 VVG). - BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74
Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei …
- BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62
Feuerversicherung
- BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 259/83
Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen - Beweiswertbeurteilung …
- RG, 28.06.1927 - (VII) VI 82/27
Feuerversicherung
- RG, 11.02.1938 - VII 165/37
Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei …
- RG, 31.01.1936 - VII 150/35
1. Über die Bedeutung des Fehlens einer Urteilsunterschrift. 2. Setzt der Begriff …
- RG, 15.10.1935 - VII 78/35
1. Über den Begriff der "Repräsentanz". 2. Unter welchen Voraussetzungen kann bei …
- BGH, 14.01.2015 - IV ZR 43/14
Prämienanspruch der Krankheitskostenversicherung: Ausschluss des Einwandes einer …
Diese Hinweispflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Versicherungsvertrag, der in besonderer Weise vom Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht wird (BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90, VersR 1991, 1129 unter 2 b). - BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18
Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des …
Unabhängig davon, dass das Versicherungsvertragsverhältnis generell in besonderer Weise vom Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht wird (…vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230 Rn. 11; BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90, VersR 1991, 1129 unter 2 b [juris Rn. 15] m.w.N.; vgl. zur Problematik fehlerhafter Erstbemessung auch Jungermann, r+s 2019, 369 ff.), muss sich der Versicherungsnehmer aufgrund der überlegenen Sach- und Rechtskunde des Unfallversicherers in gesteigerter Weise auf dessen die Invaliditätsleistung betreffenden Erklärungen verlassen können. - BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129, 1131 unter 2 c (2) m.w.N.).
- BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11
Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen …
Rn. 19 b) Allerdings kann dieser Schutz für den Versicherer wieder aufleben, wenn er dem Versicherungsnehmer unmissverständlich (…Senat aaO S. 371; BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90, VersR 1991, 1129 unter 2 a; Senatsurteil vom 12. November 1997 - IV ZR 338/96, VersR 1998, 228 unter II 1 c) zu erkennen gibt, dass er an seiner Leistungsablehnung nicht festhalten, sondern erneut in die Prüfung der Leistungspflicht eintreten und dazu die Verhandlungen über die Schadenregulierung wieder aufnehmen wolle.Denn selbst bei vorsätzlicher Verletzung ausdrücklich vereinbarter Obliegenheiten tritt nach dem dafür geltenden Sanktionenregime Leistungsfreiheit nur unter den in den §§ 6 VVG a.F. oder 28 VVG n.F. geregelten Voraussetzungen ein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90, VersR 1991, 1129 unter 2 a und b).
Der durch die Leistungsablehnung eingetretene Konflikt der Vertragsparteien rechtfertigt es nicht mehr, dem Versicherer weiterhin eine besondere Schutzwürdigkeit zuzubilligen, deren Missachtung die Verwirkung des gesamten Leistungsanspruchs nach sich zieht (vgl. dazu Senatsurteile vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 101/88, BGHZ 107, 368, 370 f.; vom 22. September 1999 - IV ZR 172/98, VersR 1999, 1535 unter II mit zust. Anm. Knappmann, NVersZ 2000, 68 ff.; OLG Hamm VersR 1992, 301, 302 m. Anm. Bach;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 31 VHB 2000 Rn. 2; Lücke in Anm. zu BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90, VersR 1992, 182).
- OLG Braunschweig, 11.10.2023 - 11 U 316/21
Anspruch auf Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus einer …
Treu und Glauben beherrschen es stärker als viele andere Vertragsverhältnisse (BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 -, Rn. 15, juris;… Urteil vom 28. November 1963 - II ZR 64/62 -, BGHZ 40, 387-391, Rn. 4). - OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorlage fingierter …
Gleiches gilt, wenn der Versicherer nach früherer Leistungsablehnung unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er nunmehr wieder in die Prüfung seiner Leistungspflicht eintreten und die Verhandlungen über die Schadensregulierung erneut aufnehmen will (BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129).Ein solches Verhalten erfüllt die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer unter Zuhilfenahme eines derartigen Beweismittels nur täuscht, um letztlich berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen (…BGH, Urt. v. 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77; BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129;… Senat, Urt. v. 09.10.1996 - 5 U 224/96-13 - VersR 1997, 826).
Es entspricht vielmehr anerkannter Rechtsprechung, dass die Leistungsfreiheit auch nur zum Teil eintreten kann, wenn es begründbar ist, dem Versicherer die Zahlung einer Teilentschädigung ungeachtet der erheblichen, im Übrigen zur Leistungsfreiheit führenden Erschütterung des Vertragsverhältnisses zuzumuten (BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129).
- OLG Stuttgart, 06.08.2026 - 7 U 117/25
AKB ; Aufklärungsobliegenheit; Arglist; Vorschaden; Nichtbeantwortung von Fragen; …
Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Beweisschwierigkeiten vermeiden, die Regulierung beschleunigen oder nicht "unnötig Sand ins Getriebe" der Regulierung bringen will (BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 -, Rn. 20, juris (mit Verweis auf seine st.Rspr.); OLG Dresden…, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 4 U 226/24 -, Rn. 26, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 27. Juli 2011 - I-20 U 146/10 -, Rn. 10, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 2. September 2020 - 5 U 94/19 -, Rn. 39, juris). - BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein arglistig falscher Prozeßvortrag des Versicherungsnehmers nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, solange dieser an seiner Leistungsablehnung festhält (BGHZ 107, 368, 370 ff.; Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129 unter 2 a; zuletzt Urteil vom 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - unter 4 a.E.;… Römer in Römer/Langheid, VVG § 6 Rdn. 112, 113). - OLG Hamm, 06.08.2020 - 20 U 89/20
BU-Versicherung: Nachprüfung, Mitwirkung des VN, unterbliebene …
Erforderlich ist dabei eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls, in die vor allem das Maß des Verschuldens des Versicherungsnehmers, die Motivation des Versicherungsnehmers, der Umfang der Gefährdung der schützenswerten Interessen des Versicherers, die Folgen des Anspruchsverlustes für den Versicherungsnehmer und das Verhalten des Versicherers einzubeziehen sind (vgl. BGH Urt. v. 8.7.1991 - II ZR 65/90, r+s 1992, 1 Ls. 2, 3 und unter 2.b = juris Rn. 15;… BGH Urt. v. 14.10.1987 - IVa ZR 29/86, r+s 1987, 331 unter I. = juris Rn. 24 ff.). - OLG Frankfurt, 07.12.2022 - 3 U 205/22
Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit durch arglistige …
Ausreichend ist die Verfolgung eines gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zwecks - sei es die Beschleunigung der Schadenregulierung oder das Ausräumen von Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche - verbunden mit dem Wissen, dass durch dieses Fehlverhalten die Schadenregulierung des Versicherers möglicherweise beeinflusst werden kann (st. Rspr. BGH VersR 1986, 77; 1991, 1129; OLG Hamm RuS 2002, 423). - LG Trier, 15.08.2024 - 6 O 50/23
Folgen einer Rechnungsvorlage für nicht ausgeführte Reparaturleistung bei …
- OLG Köln, 17.01.2014 - 20 U 208/12
Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem Suizidversuch; …
- OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10
Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
- OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften …
- OLG Koblenz, 28.10.2004 - 10 U 981/03
Rechtsschutzversicherung: Wegfall des Abstimmungserfordernisses für eine …
- BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91
Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des …
- BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04
Wegfall der Entschädigungspflicht eines Feuerversicherers; Leistungsfreiheit des …
- OLG Brandenburg, 03.05.2007 - 12 U 243/06
AKB: Nachweis eines Wildunfallschadens; Benennung von Zeugen
- OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorübergehende Leistungsfreiheit wegen …
- AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2016 - 203 C 294/16
Private Krankenvollversicherung: Fristlose Kündigung durch den …
- OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
Leistungsfreiheit des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers
- LG Hamburg, 09.11.2016 - 332 O 62/16
Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeit, Berufen auf eine Leistungsfreiheit …
- LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 208/07
Heros-Insolvenz
- OLG Nürnberg, 03.03.2021 - 13 U 2366/20
Nichteinbeziehung drucktechnisch nahezu unlesbarer allgemeiner …
- OLG Düsseldorf, 16.08.1994 - 4 U 151/93
Anzeigepflicht; Schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles; Wochenfrist; …
- OLG Hamm, 06.07.2020 - 20 U 89/20
Ansprüche aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen Mitwirkungs- und …
- OLG Frankfurt, 21.09.2021 - 14 U 339/20
Unfallversicherung: Wirksamkeit einer Rentenklausel unter …
- LG Siegen, 20.06.2013 - 8 O 198/10
Private Unfallversicherung, Knalltrauma, Tinnitus
- OLG Hamm, 28.01.1994 - 20 U 265/93
Anspruch einer Bausparkasse gegen einen Feuerversicherer auf Zahlung einer …
- OLG Brandenburg, 12.07.2000 - 14 U 78/99
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus Kfz-Entwendung; Rechtsfolgen falscher …
- OLG Köln, 25.02.1997 - 9 U 30/96
Leistungshandlung reicht für Zahlung der Erstprämie aus - arglistige Täuschung …
- LG Wuppertal, 17.11.2017 - 4 O 110/16
Kfz-Kaskoversicherung - Falschangabe über Finanzierung des Fahrzeugs
- KG, 14.09.2010 - 6 U 205/09
Leistungsfreiheit in der Kaskoversicherung wegen Verschweigen eines schweren …
- LG Dortmund, 05.04.2007 - 2 O 578/04
Hinweispflicht einer Versicherung auf die Folgen einer Obliegenheitsverletzung …
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Rechtsprechung
| AG München, 11.12.1990 - 152 C 30444/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 182
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