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Weitere Entscheidung unten: LG Darmstadt, 03.05.1991

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.10.1990 - 12 U 93/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9065
OLG Karlsruhe, 04.10.1990 - 12 U 93/90 (https://dejure.org/1990,9065)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.10.1990 - 12 U 93/90 (https://dejure.org/1990,9065)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - 12 U 93/90 (https://dejure.org/1990,9065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens eines weiteren Auszahlungsanspruchs gegenüber einer Kapital-Lebensversicherung; Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Kapital-Lebensversicherung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81

    Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1990 - 12 U 93/90
    Im übrigen aber kann, wie der Bundesgerichtshof (BGH NJW 84, 55, 57) in anderem Zusammenhang zutreffend ausgeführt hat, aus einer Einzelauskunft des Versicherers an den Versicherten über eine Gewinnbeteiligung kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Gewinnanteils entstehen.
  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung …

    Für eine derartige losgelöste Verpflichtung besteht bei der Erklärung des Versicherers über eine nach Ablauf des Vertrages fällig werdende Versicherungssumme in der Regel keine Veranlassung (…OLG Köln, a. a. O.; OLG Karlsruhe VersR 1992, 219;… Palandt - Sprau, BGB, 65. Aufl., § 781 Rdnr. 10).

    Der Versicherungsnehmer hat indessen grundsätzlich keinen weiter gehenden Anspruch gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns (BGHZ 87, 346 = VersR 1983, 746; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1992, 219).

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG; …

    Rn. 76 "Der Versicherungsnehmer hat indessen grundsätzlich keinen weitergehenden Anspruch gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns (BGHZ 87, 346 = VersR 1983, 746; vgl. auch OLG Karlsruhe, VersR 1992, 219).
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 8 U 8/07

    Auskunftspflichten eines Kapitallebensversicherers

    Rn. 7 Der Senat hat zudem bereits in einer Einzelrichterentscheidung (…Urt. v. 9.3.2006 - 8 U 181/05) mit der einhelligen Rechtsprechung in diesem Bereich (vgl. BGHZ 87, 346 = VersR 1983, 746; OLG Karlsruhe VersR 1992, 219 [LG Darmstadt 03.05.1991 - 1 O 5/91];… Urt. v. 15.12.2005 - 12 U 1/05, S. 8 f.; OLG Stuttgart RuS 2000, 255 f. unter 1.) festgestellt, dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen weitergehenden Anspruch gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns hat.
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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 03.05.1991 - 1 O 5/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6154
LG Darmstadt, 03.05.1991 - 1 O 5/91 (https://dejure.org/1991,6154)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03.05.1991 - 1 O 5/91 (https://dejure.org/1991,6154)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 1 O 5/91 (https://dejure.org/1991,6154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …

    c) das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 3. Mai 1991 - 1 O 5/91 -.
  • BVerfG, 02.06.2004 - 1 BvR 782/94

    Ausschluss eines Richters vom Verfahren wegen vorheriger Tätigkeit als …

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Mai 1993 - 13 U 164/91 -, c) das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 3. Mai 1991 - 1 O 5/91 - Beteiligte: Gothaer Versicherungen,.
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 8 U 8/07

    Auskunftspflichten eines Kapitallebensversicherers

    Rn. 7 Der Senat hat zudem bereits in einer Einzelrichterentscheidung (…Urt. v. 9.3.2006 - 8 U 181/05) mit der einhelligen Rechtsprechung in diesem Bereich (vgl. BGHZ 87, 346 = VersR 1983, 746; OLG Karlsruhe VersR 1992, 219 [LG Darmstadt 03.05.1991 - 1 O 5/91];… Urt. v. 15.12.2005 - 12 U 1/05, S. 8 f.; OLG Stuttgart RuS 2000, 255 f. unter 1.) festgestellt, dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen weitergehenden Anspruch gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns hat.
  • OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 222/97

    Keine Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB bei einer Prämienanpassung

    Aus eben diesem Grund ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß etwa bei Lebensversicherungen ein Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft aus den Geschäftsplänen - die in diesem Fällen ebenso behördlich genehmigungsbedürftig sind wie die Geschäftspläne der Krankenversicherer im vorliegenden Fall - nicht besteht, auch nicht bei so gewichtigen Fragen wie der Angemessenheit der Überschußbeteiligung (BGH NJW 1995, 589;; OLG Hamburg VersR 1990, 475; LG Darmstadt VersR 1992, 219).
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