Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schaden am nicht zugelassenen Neufahrzeug - 16jähriger KFZ-Führer - Deckung der Privathaftpflichtversicherung - Kleine Benzinklausel - Besondere Bedingungen zu den AHB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 1; AKB § 10
Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch 16-jährigen Kfz-Führer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 315
- MDR 1992, 235
- NZV 1992, 74
- VersR 1992, 47
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87
Umfang des Risikoausschlusses in der Kraftfahrtversicherung
Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90
Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (Urteile vom 21. Februar 1990 - IV ZR 271/88 - VersR 1990, 482; vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 161/87 - VersR 1989, 243 unter 3 b, c; vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537).Für die Frage des Deckungsschutzes ist allein entscheidend, ob sich der Art nach ein Risiko der Privat- oder der Kfz-Haftpflichtversicherung verwirklicht hat (Senatsurteile vom 14. Dezember 1988 aaO unter 2. a; vom 16. Februar 1977 - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 unter IV.).
Deshalb zieht die Rechtsprechung des Senats seit langem bei der Frage, ob ein "Gebrauch" des Fahrzeugs im Sinne der kleinen Benzinklausel vorliegt, den Bedeutungsgehalt des in § 10 AKB verwendeten Begriffs heran, um das mit der Klausel verfolgte Ziel eines Deckungsanschlusses der Privathaftpflichtversicherung an die Kfz-Haftpflichtversicherung zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1988 aaO unter 3. b, c).
Damit lag - anders als in den Senatsentscheidungen vom 14. Dezember 1988 aaO, und 21. Februar 1990 aaO - ein versicherbarer Fahrzeuggebrauch im Sinne der AKB vor.
- BGH, 21.02.1990 - IV ZR 271/88
Versicherungsvertragsrecht: Gebrauch eines Kraftfahrzeugs i.S. der …
Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90
Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (Urteile vom 21. Februar 1990 - IV ZR 271/88 - VersR 1990, 482; vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 161/87 - VersR 1989, 243 unter 3 b, c; vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537).Damit lag - anders als in den Senatsentscheidungen vom 14. Dezember 1988 aaO, und 21. Februar 1990 aaO - ein versicherbarer Fahrzeuggebrauch im Sinne der AKB vor.
- BGH, 16.02.1977 - IV ZR 42/76
Eintritt des Haftpflichtversicherers für einen durch ein auf einem Abstellplatz …
Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90
Für die Frage des Deckungsschutzes ist allein entscheidend, ob sich der Art nach ein Risiko der Privat- oder der Kfz-Haftpflichtversicherung verwirklicht hat (…Senatsurteile vom 14. Dezember 1988 aaO unter 2. a; vom 16. Februar 1977 - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 unter IV.).Aus der Versagung des Versicherungsschutzes innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung folgt nicht zwangsläufig, daß der Schaden deswegen in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung fällt, weil sonst eine Deckungslücke bestehen würde (Senatsurteil vom 16. Februar 1977 aaO unter IV.).
- BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 86/84
Auslegung der Benzinklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90
Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (Urteile vom 21. Februar 1990 - IV ZR 271/88 - VersR 1990, 482; vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 161/87 - VersR 1989, 243 unter 3 b, c; vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537). - BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58
Eingreifen der kleinen Kfz-Ausschlussklausel und der großen Kfz-Ausschlussklausel …
Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90
Die Klägerin verlangt nicht Deckung für Haftpflichtansprüche, die etwa wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) gegen sie geltend gemacht wurden (anders als im mit Urteil vom 12. Mai 1960 - II ZR 212/58 - VersR 1960, 554 entschiedenen Fall).
- BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05
Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen
Insoweit erkennt der Versicherungsnehmer, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. etwa Senatsurteile vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 161/87 - VersR 1989, 243 unter 3a; vom 16. Oktober 1991 - IV ZR 257/90 - VersR 1992, 47 unter 1), dass mit der hier in Rede stehenden Klausel grundsätzlich vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen werden soll, was als typisches Kraftfahrzeuggebrauchsrisiko in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versicherbar ist. - OLG Frankfurt, 29.11.2024 - 7 U 82/22
Erschöpfung einer D&O-Versicherungssumme
Zu einer solchen Deckungslücke, die ein verständiger Versicherter bei gebotener Aufmerksamkeit und Überlegung nicht erwarten darf, soll es durch die Auslegung jedoch gerade nicht kommen (BGH, Urteil vom 16.10.1991, Az. IV ZR 257/90; zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
Zur Ingebrauchnahme eines noch nichtfahrtauglichen PKW durch den Versuch den …
Dabei ist nicht entscheidend, ob eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung tatsächlich abgeschlossen worden ist und eine bestehende Kfz-Versicherung den Schadensfall auch abdeckt (BGH VersR 1992, 47).Hierfür ist nicht maßgeblich, ob das Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen oder nicht zugelassen war (vgl. BGH VersR 1977, 468; BGH VersR 1992, 47).
Nach dem Sinn der kleinen Benzinklausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388; siehe auch: BGH VersR 1988, 1283; BGH VersR 1989, 243; BGH VersR 1990, 482; BGH VersR 1994, 83).
Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (BGH VersR 1992, 47).
Er erkennt, dass mit der Klausel vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich ausgenommen werden soll, was als typisches Kraftfahrzeuggebrauchsrisiko in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versicherbar ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388).
Selbst die mangelnde Versicherbarkeit eines Fahrzeugs, das erst später zum Straßenverkehr zugelassen werden soll, führt nicht zur Privathaftpflichtdeckung (vgl. BGH VersR 1992, 47).
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der …
Zu berücksichtigen sind aber auch die Erwartungen, die ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer an seinen Versicherungsschutz billigerweise stellen kann (BGH, Urt.v. 16.10.1991 - IV ZR 257/90 - VersR 1992, 47). - OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 11 U 28/14
Private Haftpflichtversicherung: Auslegung der sog. "kleinen Benzinklausel"
Die "Benzinklausel" soll zwar nach Möglichkeit planwidrige Deckungslücken vermeiden; die Reichweite des vertraglichen Risikoausschlusses hängt aber nicht davon ab, ob noch ein weiterer Versicherungsvertrag das ausgeschlossene Risiko abdeckt (BGH VersR 2007, 388; BGH VersR 1992, 47; OLG Düsseldorf VersR 2008, 1387; Stockmeier VersR 2013, 823, 825).Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes wird missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (BGH VersR 1992, 47 m.w.N.;… Stockmeier a.a.O. 825).
- OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 7 U 96/21
D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft …
Zu einer solchen Deckungslücke, die ein verständiger Versicherter bei gebotener Aufmerksamkeit und Überlegung nicht erwarten darf, soll es durch die Auslegung jedoch gerade nicht kommen (BGH, Urteil vom 16.10.1991, Az. IV ZR 257/90; zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 7 U 150/21
Vorläufige Deckung von PR-Kosten in der D&O-Versicherung bis zum vereinbarten …
Zu einer solchen Deckungslücke, die ein verständiger Versicherter bei gebotener Aufmerksamkeit und Überlegung nicht erwarten darf, soll es durch die Auslegung jedoch gerade nicht kommen (BGH, Urteil vom 16.10.1991, Az. IV ZR 257/90; zitiert nach Juris). - OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 65/92
Versicherung Lückenlosigkeit Hinweispflicht Benzinklausel
Rn. 63 1. Für die Frage des Deckungsschutzes ist zwar entscheidend, ob sich der Art nach ein Risiko der Privat- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder aber ein solches der Kfz-Haftpflichtversicherung verwirklicht hat (BGH r+s 92, 46 = VersR 92, 47).Offensichtlich schränkt der BGH diesen Grundsatz jedoch wieder weitgehend ein, indem er in der Entscheidung r+s 92, 46 = VersR 92, 47 unter anderem ausführt:"Aus der Versagung des Versicherungsschutzes innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung folgt nicht zwangsläufig, daß der Schaden deswegen in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung fällt, weil sonst eine Deckungslücke bestehen würde.
Auch ohne ausdrücklichen Hinweis versteht der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei gebotener Aufmerksamkeit und Überlegung den Wortlaut des Haftungsausschlusses durch die kleine Benzinklausel nicht anders (vgl. BGH r+s 92, 46 = VersR 92, 47).
- AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung: Beschädigung eines Laptops …
Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.10, Az. 4 U 191/07, BGH VersR 1992, 47). - KG, 11.03.2003 - 6 U 171/01
Eintrittspflicht der Krankenhaustagegeldversicherung: Einordnung einer Klinik als …
Ausgehend vom Wortlaut und der systematischen Stellung der Klausel ist zu ermitteln, wie sie der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse verstehen muss (z.B. BGH VersR 1999, 745, 746; VersR 1996, 743, 744; VersR 1993, 957, 958; VersR 1992, 47;… Präve, Versicherungsbedingungen und AGB-Gesetz, Rn. 269;… Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., Rn. 462 zu § 23 AGBG a.F.). - OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
Wirksamkeit des Ausschlusses von Risiken aus dem Gebrauch von Fahrzeugen ("Kleine …
- LG Duisburg, 05.07.2006 - 11 O 105/05
Anforderungen an den "Gebrauch" eines Fahrzeugs im Sinne der sog. Benzinklausel …
- OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 720/05
Auslegung einer Allgemeinen Versicherungsbedingung
- LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15
Benzinklausel bei Falschbetankung eines Pkw
- AG Bremen, 18.10.2011 - 18 C 107/11
Haftpflichtversicherung - Leistungsausschluss bei Beschädigung eines fremden …
- LG Bremen, 12.07.2012 - 6 S 324/11
Privathaftpflichtversicherung - Anspruchsausschluss aufgrund der Benzinklausel
- LG Köln, 19.04.2007 - 24 O 349/06
Zum Risikoausschluss nach der sog. Benzinklausel bei Falschbetanken eines Lkws
- OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 51/02
Privathaftpflichtversicherung: Reichweite des Ausschluss der "Gefahren eines …
- OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 82/98
Unfall mit Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsraum
- LG Berlin II, 27.05.2025 - 24 O 250/24
Hausrat-Cyberklausel: Mobile-Pay-Schäden nicht versichert
- LG Dortmund, 22.07.2009 - 2 O 322/08
Betriebshaftplichtversicherung, Ausschluss, Intransparenz
- OLG Bamberg, 20.02.1992 - 1 U 272/90
Abgrenzung von Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung; Schaden bei …
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