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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 04.02.1991

Rechtsprechung
   AG Lüneburg, 11.11.1991 - 10 C 452/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7397
AG Lüneburg, 11.11.1991 - 10 C 452/91 (https://dejure.org/1991,7397)
AG Lüneburg, Entscheidung vom 11.11.1991 - 10 C 452/91 (https://dejure.org/1991,7397)
AG Lüneburg, Entscheidung vom 11. November 1991 - 10 C 452/91 (https://dejure.org/1991,7397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kündigung eines privaten Versicherungsvertrages bei Eintritt einer Sozialversicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines privaten Versicherungsvertrages bei Eintritt einer Sozialversicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 288
  • NJW-RR 1992, 288 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1992, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.11.2004 - IV ZR 214/03

    Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen gesetzlicher …

    Während ein Teil der Rechtsprechung sich am Wortlaut des § 5 Abs. 9 SGB V orientierte und der gesetzlichen Regelung Vorrang vor vertraglichen Vereinbarungen gab (AG Lüneburg VersR 1992, 563; AG Weiden VersR 1992, 564; weitere Nachweise bei Kammler, VersR 1993, 785, 787 f.), vertrat eine Gegenmeinung die Auffassung, weil § 5 Abs. 9 SGB V keine formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigungserklärung in bezug auf Frist und Nachweispflicht aufstelle, komme insoweit die vertragliche Regelung des § 13 Abs. 3 MB/KK 76 weiterhin zum Tragen (LG Deggendorf VersR 1993, 1135 mit zust. Anm. Brams; AG Worms VersR 1993, 1137).
  • BGH, 03.11.2004 - IV ZR 241/03

    Kündigung der privaten Krankenversicherung wegen eingetretener …

    Während ein Teil der Rechtsprechung sich am Wortlaut des § 5 Abs. 9 SGB V orientierte und der gesetzlichen Regelung Vorrang vor vertraglichen Vereinbarungen gab (AG Lüneburg VersR 1992, 563; AG Weiden VersR 1992, 564; weitere Nachweise bei Kammler, VersR 1993, 785, 787 f.), vertrat eine Gegenmeinung die Auffassung, weil § 5 Abs. 9 SGB V keine formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigungserklärung in bezug auf Frist und Nachweispflicht aufstelle, komme insoweit die vertragliche Regelung des § 13 Abs. 3 MB/KK 76 weiterhin zum Tragen (LG Deggendorf VersR 1993, 1135 mit zust. Anm. Brams; AG Worms VersR 1993, 1137).
  • LG Dortmund, 16.04.2009 - 2 O 465/08

    Zeitpunkt des Eintritt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht als …

    Das Gericht vermag sich deshalb der gegenteiligen Auffassung des Amtsgerichts Lüneburg in VersR 1992, 563 nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 04.02.1991 - 2/24 S 219/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6386
LG Frankfurt/Main, 04.02.1991 - 2/24 S 219/90 (https://dejure.org/1991,6386)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.02.1991 - 2/24 S 219/90 (https://dejure.org/1991,6386)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 2/24 S 219/90 (https://dejure.org/1991,6386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2356 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 607
  • VersR 1992, 563
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91

    Anspruch aus einer Restschuldversicherung trotz eines in Allgemeinen …

    Doch stellt gerade diese Unwägbarkeit für alle Beteiligten ein erhebliches Risiko dar, das auch für den Abschluß einer Lebensversicherung bzw. Restschuldversicherung von erheblicher Bedeutung ist (so auch LG Frankfurt NJW-RR 1991, 607).
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