Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung mit Zentropil; Verjährung bei Arztbehandlungsverträgen; Pflichtwidriges Versäumen einer Zentropilverträglichkeitskontrolle; Irreparable Hirnschädigung nach falscher Medikation; Zentropilintoxikation; Voraussetzung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 23.08.1985 - 7 O 636/82
- OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 417
- VersR 1992, 752
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83
Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Dabei hat der Arzt alle von ihm zu verlangenden zumutbaren Anstrengungen zur bestmöglichen medizischen Betreuung und zum Schutz des Patienten vor unzulänglichen und fehlerhaften Behandlungsmaßnahmen zu treffen (BGHZ 95, 72 [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] Abs. 1).Unabhängig von der Verpflichtung jedes einzelnen Krankenhausarztes, alles nach den Regeln medizinischer Wissenschaft und Erfahrung Erforderliche zu tun, um den Erkrankten vor Schädigungen an Leben und Gesundheit zu bewahren, besteht auch im Rahmen der Organisationspflichten des leitenden Arztes u.a. das Gebot, die ärztlichen (und nichtärztlichen) Mitarbeiter zu belehren und ihnen die gebotenen Weisungen zu geben (…BGB-RGRK-Nüßgens, a.a.O., Rdnr. 225), ganz allgemein den Standard der Klinik zu gewährleisten (BGHZ 95, 63 ff. (73, 75) [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] ) und erforderliche Kontrollen organisatorisch sicherzustellen (BGH NJW 1988, 2298 ff. (2300) [BGH 26.04.1988 - VI ZR 246/86] ).
- BGH, 28.04.1987 - VI ZR 171/86
Vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Bezüglich der ambulanten Behandlung der Klägerin geht der Senat dabei von dem unbestrittenen Vorbringen des Beklagten zu 2. aus, daß die Behandlung von Kassenpatienten in der der Universitätsnervenklinik angeschlossenen Ambulanz im Rahmen von Vereinbarungen mit den kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Krankenkassen gegen eine von diesen an den Krankenhausträger gezahlte Pauschale erfolgt ist (vgl. hierzu den damals noch geltenden § 368 n RVO und BGHZ 100, 366 [BGH 28.04.1987 - VI ZR 171/86] /367).Nur ein mit dieser Zulassung die Ambulanz betreibender Klinikleiter tritt in vertragliche Beziehung zu einem dort behandelten Kassenpatienten (BGHZ 100, 363 ff. [BGH 28.04.1987 - VI ZR 171/86] ).
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Nach den vom Großen Zivilsenat des BGH (BGHZ 18, 149 ff.) entwickelten Grundsätzen soll das Schmerzensgeld eine doppelte Funktion erfüllen.
- BGH, 03.11.1981 - VI ZR 119/80
insterile Infusionsflüssigkeit - Arzthaftung, Beweislast, voll beherrschbares …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
In Bezug auf Vorgänge aus dem von ihm voll beherrschten Organisationsbereich muß das Krankenhaus sowohl hinsichtlich der Organisation als auch der Anleitung und Überwachung des Personals seine Schuldlosigkeit dartun und beweisen (BGH NJW 1982, 699 [BGH 27.10.1981 - VI ZR 119/80] ). - BGH, 22.04.1980 - VI ZR 121/78
Verantwortlichkeit des Chefarztes einer organisatorisch nicht selbständigen …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Der Entlastungsbeweis läßt sich mit derart allgemein gehaltenen Ausführungen jedenfalls im Streitfall schon deshalb nicht führen, weil in Bezug auf das schadensursächlich gewordene Verabsäumen gezielter Zentropilverträglichkeitsüberprüfungen von einem Organisationsverschulden des Klinikträgers auszugehen ist, der sich als juristische Person das entsprechende Verschulden des zweitbeklagten Klinikdirektors als seines verfassungsmäßig berufenen Vertreters (BGHZ 77, 74 ff.) anrechnen lassen muß. - BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86
Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung - …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Unabhängig von der Verpflichtung jedes einzelnen Krankenhausarztes, alles nach den Regeln medizinischer Wissenschaft und Erfahrung Erforderliche zu tun, um den Erkrankten vor Schädigungen an Leben und Gesundheit zu bewahren, besteht auch im Rahmen der Organisationspflichten des leitenden Arztes u.a. das Gebot, die ärztlichen (und nichtärztlichen) Mitarbeiter zu belehren und ihnen die gebotenen Weisungen zu geben (…BGB-RGRK-Nüßgens, a.a.O., Rdnr. 225), ganz allgemein den Standard der Klinik zu gewährleisten (BGHZ 95, 63 ff. (73, 75) [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] ) und erforderliche Kontrollen organisatorisch sicherzustellen (BGH NJW 1988, 2298 ff. (2300) [BGH 26.04.1988 - VI ZR 246/86] ). - BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72
Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Bei der - verjährungsrechtlich unbedenklichen (BGH NJW 1974, 1551) - Überschreitung der Mindestkapitalerwartung von 50.000,- DM berücksichtigt der Senat, daß ein Kapital von 70.000,- DM erforderlich ist, um in Anbetracht aller Umstände auch unter Berücksichtigung der einfachen sozialen Stellung der Klägerin und ihrer Beeinträchtigung durch die vorbestehende Epilepsie einen angemessenen Ausgleich für die immateriellen Einbußen zu schaffen, welche die Klägerin ab Mai 1972 bis Ende 1982 hinnehmen mußte. - BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64
Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Dabei geht es um die Berücksichtigung einer zusätzlichen nichtvermögensrechtlichen Beeinträchtigung, die sich nicht mit dem wirtschaftlichen Schaden mangelnder Nutzungsmöglichkeit deckt (BGH NJW 1965, 531/532). - BGH, 10.11.1987 - VI ZR 290/86
Berücksichtigung von steuerlichen Vorteilen bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Für beide Zeitabschnitte sind etwaige steuerliche Auswirkungen mitzuberücksichtigen (vgl. hierzu BGH VersR 1988, 464-465). - BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85
Für den Fall der Verwirklichung dieser und vergleichbarer Möglichkeiten - die zugleich die Auslegung bzw. Abgrenzung des im Urteilstenors getroffenen immateriellen Vorbehalts gegenüber dem bereits zuerkannten Schmerzensgeld bestimmen muß der Klägerin die spätere Geltendmachung des daraus resultierenden Schadens offengehalten werden (BGH VersR 1967, 256 f.). - KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85
Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl
- OLG Köln, 03.05.1972 - 2 U 137/71
- BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89
Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70
Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit …
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76
Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs
- BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79
Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion
- BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67
Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter
- BGH, 13.01.1970 - VI ZR 121/68
Ärztliche Behandlung von Warzen - Anspruch auf Schadensersatz wegen einer …
- OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten Medikaments mit …
Das Medikament ist heute trotz seiner inzwischen bekannten möglichen Nebenwirkungen nach wie vor zugelassen und wird therapeutisch eingesetzt, jedoch mit der Verpflichtung, die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Patienten zu beobachten und insbesondere auf mögliche Gesichtsfelddefekte zu achten (zu den Sorgfaltspflichten bei anerkannten, aber nicht ungefährlichen Medikamenten vgl. auch KG VersR 1982, 74; OLG Koblenz VersR 1992, 752).
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