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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1992 - IV ZR 325/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2492
BGH, 28.10.1992 - IV ZR 325/91 (https://dejure.org/1992,2492)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1992 - IV ZR 325/91 (https://dejure.org/1992,2492)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - IV ZR 325/91 (https://dejure.org/1992,2492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall - Schadensersatzansprüche - Türkei - Ausländisches Recht - Familienangehörige

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendbares Recht bei Verkehrsunfall in der Türkei und »Grüne Versicherungskarte«

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Anknüpfung bei gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Parteien

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 38
    Rechtsanwendung bei Verkehrsunfall im Ausland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1009
  • MDR 1993, 216
  • NZV 1993, 107
  • VersR 1993, 307
  • BB 1993, 767
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92

    Verkehrsunfall; Fahrer; Türkei; Zulassung; Versicherung; Deutschland; Anwendung; …

    Es liegt auch kein Fall vor, bei dem nach der neueren Rspr. des BGH ("Türkeientscheidungen": NJW 1992, 3091 = VersR 1992, 1237; NJW 1993, 1007 = VersR 1993, 88 und NJW 1993, 1009 = VersR 1993, 307) ausnahmsweise eine Durchbrechung der Tatortregel in Betracht kommt.

    Dies allein reicht indes nicht; weitere Voraussetzung für die Anwendung deutschen Rechts ist es, daß Schädiger und Geschädigter vor dem Unfall ihren gemeinsamen Aufenthalt in der Bundesrepublik gehabt hatten (BGH NJW 1993, 1009, 1010).

    Die sich hieran anschließende und zwischen den Parteien in rechtlicher Hinsicht umstrittene Frage, ob diese erweiterte Haftung auch wegen eines Schmerzensgeldbegehrens von nahen Angehörigen des Geschädigten nach türkischem Recht im Wege eines Direktanspruchs geltend gemacht werden kann (vgl. zu dieser Problematik BGH NJW 1993, 1009, 1010;… Lorenz aaO, 130; Wandt VersR 1992, 156, Fn. 7), bedarf keiner Entscheidung; denn den Kl. ständen - wie das LG im Ergebnis zutreffend entschieden hat - selbst für den Fall, daß sich diese Möglichkeit aus den Art. 97, 100 des türkischen Straßenverkehrsgesetzes (türk. StVG, Text: VersR 1985, 23 ff) ergeben sollte, keine Ansprüche zu, welche die vorprozessualen Zahlungen übersteigen.

  • OLG Hamm, 04.10.1996 - 29 U 108/95

    Parteifähigkeit einer ausländischen (Cayman Islands) Firma

    Im übrigen müßte der Einwand gem. § 529 Abs. 1 S. 2 ZPO wegen unentschuldigter Verspätung unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH NJW 1981, 2646; WM 1993, 355; OLG Frankfurt RIW 1993, 767).Unter diesen Umständen hat der Senat davon abgesehen, über die Einrede nach abgesonderter Verhandlung durchZwischenurteil zu entscheiden.
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