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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.07.1992

Rechtsprechung
   LG Traunstein, 19.12.1991 - 1 O 3568/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6944
LG Traunstein, 19.12.1991 - 1 O 3568/91 (https://dejure.org/1991,6944)
LG Traunstein, Entscheidung vom 19.12.1991 - 1 O 3568/91 (https://dejure.org/1991,6944)
LG Traunstein, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 1 O 3568/91 (https://dejure.org/1991,6944)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 47
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08

    Kasko-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Verlassen des Fahrzeuges und …

    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 188/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17489
OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 188/91 (https://dejure.org/1992,17489)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.1992 - 5 U 188/91 (https://dejure.org/1992,17489)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 5 U 188/91 (https://dejure.org/1992,17489)
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Papierfundstellen

  • VersR 1993, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 07.02.1990 - 18 O 504/89
    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 188/91
    Der Kläger hat aus der bei der Beklagten unterhaltenen Rechtsschutzversicherung keinen Anspruch auf Erstattung der ihm bzw. seiner Ehefrau in den Verfahren LG Köln (2 O 597/89 und 18 O 504/89 = OLG Köln 12 U 59/90) entstandenen Kosten.
  • LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15

    Begehren von Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche …

    Demnach kann auch unter diesem Gesichtspunkt offen bleiben, ob - wie die Beklagte auf die im Urteil des OLG Köln vom 13.07.1992 - 5 U 188/91 -, VersR 1993, 47 f wohl zutreffend ausführt - vorliegend von einem einheitlichen Rechtsschutzfall im Sinne des § 4 Abs. 2 ARB 2010 auszugehen ist, für den die dort genannte Jahresfrist nicht gilt.
  • LG Kiel, 05.08.2016 - 6 O 108/15
    Unter einer einheitlichen Pflichtverletzung versteht man das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit im Rechtssinne, die bei mehreren gleichartigen Verstößen aus der Gesamtwürdigung aller Umstände entnommen werden kann, wobei die sich wiederholenden, wirklich oder angeblich rechtswidrigen Einzelakte Teil eines einheitlichen Gefahrverwirklichungsvorganges sind (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.07.1992 - 5 U 188/91).
  • LG Dortmund, 23.11.2006 - 2 O 503/05
    Rn. 27 desselben streitgegenständlichen Anspruchs zur Folge haben (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 47;… Harbauer, a. a. O.).
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