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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.03.1992

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8786
BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92 (https://dejure.org/1992,8786)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - VIII ZB 5/92 (https://dejure.org/1992,8786)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - VIII ZB 5/92 (https://dejure.org/1992,8786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Mitteilung über den Berufungseingang durch das erkennende Gericht - Vetrauen auf den Eingang des Berufungsschriftsatzes bei Gericht

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.1990 - IX ZB 41/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht über Eingangsdatum der …

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
    Von einer über den 20. Januar 1992 hinausreichenden Begründungsfrist durfte der Prozeßbevollmächtigte nur ausgehen, wenn er sich über den Fristablauf in einer jede Ungewißheit ausschließenden Weise vergewissert hatte (BGH, Beschluß vom 17. Mai 1990 - IX ZB 41/90 = VersR 1991, 121; vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - VIII ZB 5/84 = VersR 1984, 585 f).

    Es geschieht nicht selten, daß das Berufungsgericht nicht von sich aus das genaue Eingangsdatum mitteilt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1990 aaO).

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
    Keiner der Umstände, die die Beklagte vorgetragen und durch Vorlage der eidesstattlichen Versicherung der Büroangestellten S. glaubhaft zu machen versucht hat (zu den Bedenken gegen pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nehmende eidesstattliche Erklärungen vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 = VersR 1988, 610, 611 und vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 = VersR 1988, 860), rechtfertigt die Annahme, daß der Prozeßbevollmächtigte auf den Nichteingang der Berufungsschrift oder einen Eingang erst nach dem 22. Dezember 1991 vertrauen durfte.
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 158/87

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
    Dabei kann offenbleiben, ob er diese Aufgabe eigenverantwortlich wahrzunehmen hatte oder damit seine Angestellte betrauen durfte (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 158/87 = NJW 1988, 568 einerseits und vom 21. Oktober 1983 - I ZB 8/83 = VersR 1984, 82, 83 andererseits).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Sachdarstellung

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
    Keiner der Umstände, die die Beklagte vorgetragen und durch Vorlage der eidesstattlichen Versicherung der Büroangestellten S. glaubhaft zu machen versucht hat (zu den Bedenken gegen pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nehmende eidesstattliche Erklärungen vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 = VersR 1988, 610, 611 und vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 = VersR 1988, 860), rechtfertigt die Annahme, daß der Prozeßbevollmächtigte auf den Nichteingang der Berufungsschrift oder einen Eingang erst nach dem 22. Dezember 1991 vertrauen durfte.
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZB 5/84

    Prozeßbevollmächtigter - Amtlich bestellter Vertreter - Rechtsanwalt - …

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
    Von einer über den 20. Januar 1992 hinausreichenden Begründungsfrist durfte der Prozeßbevollmächtigte nur ausgehen, wenn er sich über den Fristablauf in einer jede Ungewißheit ausschließenden Weise vergewissert hatte (BGH, Beschluß vom 17. Mai 1990 - IX ZB 41/90 = VersR 1991, 121; vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - VIII ZB 5/84 = VersR 1984, 585 f).
  • BGH, 21.10.1983 - I ZB 8/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
    Dabei kann offenbleiben, ob er diese Aufgabe eigenverantwortlich wahrzunehmen hatte oder damit seine Angestellte betrauen durfte (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 158/87 = NJW 1988, 568 einerseits und vom 21. Oktober 1983 - I ZB 8/83 = VersR 1984, 82, 83 andererseits).
  • BGH, 15.12.1965 - IV ZB 696/65

    Feststellung von Daten und Zahlen aus den Gerichtsakten durch den Anwalt durch …

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
    Dies hätte ihn veranlassen müssen, weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1965 - IV ZB 696/65 = NJW 1966, 658, 659), sei es durch - am 23. Januar 1992 erfolgreich, aber verspätet nachgeholte - Nachfrage bei den Richtern des Senats für Handelssachen des Bezirksgerichts, sei es durch eigene Nachforschung in dem am Kanzleisitz befindlichen Gericht (…BGH aaO); auch eine Rückfrage bei dem in der Berufungsschrift angegebenen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, dem die Berufung am 14. Januar 1992 zugestellt worden ist, hätte die erforderliche Klarheit gebracht.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1992 - VII ZB 13/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8788
BGH, 12.03.1992 - VII ZB 13/91 (https://dejure.org/1992,8788)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1992 - VII ZB 13/91 (https://dejure.org/1992,8788)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1992 - VII ZB 13/91 (https://dejure.org/1992,8788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Frist durch ausgebildetes und zuverlässiges Personal - Fehler für die Fristversäumung durch nicht notieren einer neuen Frist - Hemmung der Frist durch Gerichtsferien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 77
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91

    Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …

    Auszug aus BGH, 12.03.1992 - VII ZB 13/91
    Die dort entwickelten Grundsätze lassen sich nicht ohne weiteres auf die unter Umständen schwierige Fristenberechnung übertragen, wenn der Lauf der Frist durch die Gerichtsferien gehemmt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91 = BGHR ZPO § 233 Fristberechnung Nr. 2 und BGH, Beschluß vom 5. März 1991 - XI ZR 1/91 = BGHR ZPO § 233 Fristberechnung Nr. 3).
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