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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3373
OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93 (https://dejure.org/1994,3373)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.04.1994 - 5 U 154/93 (https://dejure.org/1994,3373)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. April 1994 - 5 U 154/93 (https://dejure.org/1994,3373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847
    Schmerzensgeld bei schwersten Geburtsschäden eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Feststellung des Zukunftsschadens; Geburt eines Neugeboren; Fehlerhafte gynäkologische Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Feststellung des Zukunftsschadens; Geburt eines Neugeboren; Fehlerhafte gynäkologische Behandlung

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1071
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 60/92

    Nebenintervenient, Berufungsverzicht, Grundurteil, Teilurteil, …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93
    Je nach dem Ausmaß der jeweiligen Beeinträchtigung und dem Grad der dem Verletzten verbliebenen Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit sind Abstufungen vorzunehmen (vgl. auch Senat, Urteil vom 18.5.1993 - 5 U 60/92 -).

    Der Zustand des Klägers zeigt damit, daß ihm durch Zuwendung und Betreuung Annehmlichkeiten verschafft werden können, die über die medizinisch notwendige Betreuung, die vom Beklagten schon als Bestandteil des materiellen Schadens zu ersetzen ist, weit hinausgehen und die er sich mit dem Schmerzensgeld durch finanzielle Zuwendungen an seine Eltern und andere Personen, die sich um ihn kümmern wollen, erkaufen kann, so daß ihm selbst das höhere Schmerzensgeld zugute kommt (vgl. BGH VersR 93, 586, Senat, Urteile vom 3.12.1991 - 5 U 25/91 - und 15.6.1993 - 5 U 60/92 -).

    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes ist ferner von Bedeutung, daß die Lebenserwartung des Klägers eingeschränkt ist (vgl. BGH NJW 91, 1545; Senat VersR 92, 197 und Urteil vom 15.6.1993 - 5 U 60/92 -), wenn auch der sachverständige Zeuge sich nicht in der Lage gesehen hat, dies genauer zu quantifizieren.

    Unter Berücksichtigung aller Umstände hält der Senat in Anlehnung an die hinsichtlich der Schwere der Gesundheitsschäden annähernd vergleichbare - rechtskräftige - Entscheidung des Senats vom 15.6.1993 - 5 U 60/92 - ein Schmerzensgeld von 250.000,- DM für einen insgesamt angemessen Ausgleich.

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93
    Zutreffend ist das Landgericht von der Erwägung ausgegangen, daß das Schmerzensgeld dem Geschädigten in erster Linie einen angemessenen Ausgleich für seine nichtvermögensrechtlichen Schäden bieten, aber auch dem Gedanken Rechnung tragen soll, daß der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet (std. Rspr. des BGH, vgl. VersR 93, 327, 328 und VersR 93, 585).

    Dies gilt auch für die Fälle des weitgehenden Wegfalls der Empfinduugsfähigkeit, wie der BGH in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung durch Urteil vom 13.10.1992 (VersR 93, 327) und das im Anschluß daran ergangene Urteil vom 16.2.1993 (VersR 93, 585) entschieden hat.

    Zwar trifft es zu, daß der Geschädigte in Fällen der vorliegenden Art Genugtuung nicht empfinden kann, dies schließt aber gleichwohl die Berücksichtigung des Verschuldensgrades nicht aus (vgl. BGH VersR 93, 585, 586).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93
    Zutreffend ist das Landgericht von der Erwägung ausgegangen, daß das Schmerzensgeld dem Geschädigten in erster Linie einen angemessenen Ausgleich für seine nichtvermögensrechtlichen Schäden bieten, aber auch dem Gedanken Rechnung tragen soll, daß der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet (std. Rspr. des BGH, vgl. VersR 93, 327, 328 und VersR 93, 585).

    Dies gilt auch für die Fälle des weitgehenden Wegfalls der Empfinduugsfähigkeit, wie der BGH in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung durch Urteil vom 13.10.1992 (VersR 93, 327) und das im Anschluß daran ergangene Urteil vom 16.2.1993 (VersR 93, 585) entschieden hat.

  • OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93
    Der Sinn einer solchen Erhöhung besteht darin, zermürbenden unberechtigten Zahlungsverweigerungen durch den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer entgegenzuwirken und den Geschädigten vor damit einhergehenden Abfindungsvergleichen zu schützen (OLG Karlsruhe NJW 73, 851, 853).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 99/90

    Haftung des Erschließungsträgers für Überschwemmungsschäden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93
    Der Zustand des Klägers zeigt damit, daß ihm durch Zuwendung und Betreuung Annehmlichkeiten verschafft werden können, die über die medizinisch notwendige Betreuung, die vom Beklagten schon als Bestandteil des materiellen Schadens zu ersetzen ist, weit hinausgehen und die er sich mit dem Schmerzensgeld durch finanzielle Zuwendungen an seine Eltern und andere Personen, die sich um ihn kümmern wollen, erkaufen kann, so daß ihm selbst das höhere Schmerzensgeld zugute kommt (vgl. BGH VersR 93, 586, Senat, Urteile vom 3.12.1991 - 5 U 25/91 - und 15.6.1993 - 5 U 60/92 -).
  • OLG Oldenburg, 03.12.1991 - 5 U 25/91

    Sofortige Beendigung der Geburt; Vakuumextraktion; Verspätete Vornahme; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93
    Der Zustand des Klägers zeigt damit, daß ihm durch Zuwendung und Betreuung Annehmlichkeiten verschafft werden können, die über die medizinisch notwendige Betreuung, die vom Beklagten schon als Bestandteil des materiellen Schadens zu ersetzen ist, weit hinausgehen und die er sich mit dem Schmerzensgeld durch finanzielle Zuwendungen an seine Eltern und andere Personen, die sich um ihn kümmern wollen, erkaufen kann, so daß ihm selbst das höhere Schmerzensgeld zugute kommt (vgl. BGH VersR 93, 586, Senat, Urteile vom 3.12.1991 - 5 U 25/91 - und 15.6.1993 - 5 U 60/92 -).
  • OLG Oldenburg, 19.11.1991 - 5 U 4/91

    Befundsicherung, Kausalität, Geburt, Kunstfehler, Ultraschalluntersuchung, …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93
    Durch rechtskräftiges Grund- und Teilurteil des Landgerichts Osnabrück vom 6.12.1990 - 9 O 356/87 - (bestätigendes Urteil des Senats vom 19.11.1991 - 5 U 4/91 - und Nichtannahmebeschluß des BGH vom 22.9.1992 - VI ZR 12/92 -) ist der Klage hinsichtlich der Anträge zu 2) bis 4) stattgegeben und der Schmerzensgeldantrag dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden.
  • OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98

    Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der …

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Oldenburg VersR 1993, 753 - 200.000,00 DM bei schwerstem Geburtsschaden und eingeschränkter Wahrnehmungsmöglichkeit des Kindes; OLG Hamm VersR 1994, 730, 731 - 240.000,00 DM nicht übersetzt bei einem schwerstgeschädigten, aber "zweifellos" empfindungsfähigen Kind; OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 - 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Oldenburg VersR 1994, 1071 - 250.000,00 DM bei weitgehender Zerstörung der Persönlichkeit; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM bei ähnlichem Schadensbild; OLG Oldenburg VersR 1997, 1236 - 350.000,00 DM bei teilweise erhaltener Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    - OLG Oldenburg vom 19.04.1994 - VersR 1994, 1071: DM 250.000,00 bei Schwerstbehinderung und dauerhafter Pflegebedürftigkeit infolge Geburtsschadens.
  • OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch des Kindes wegen schwerster hirnorganischer …

    Der Umstand, dass die Lebenserwartung bei von Geburt an schwerst Hirngeschädigten hinter derjenigen der übrigen Bevölkerung regelmäßig zurückbleibt (vgl. insoweit auch OLG Oldenburg, VersR 1994, 1071), ist indessen in die Bemessung des Schmerzensgeldes auf 500.000 EUR bereits eingeflossen.
  • OLG Bremen, 05.09.1995 - 3 U 152/93

    Schmerzensgeld wegen ärztlichen Behandlungsfehlers

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