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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.1993 - 1 U 66/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3219
OLG Köln, 30.12.1993 - 1 U 66/93 (https://dejure.org/1993,3219)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.1993 - 1 U 66/93 (https://dejure.org/1993,3219)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 1 U 66/93 (https://dejure.org/1993,3219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    EINWILLIGUNG; SPORTUNFALL; REGELVERSTOß; FAIRNEßGEBOT

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 823
    EINWILLIGUNG; SPORTUNFALL; REGELVERSTOß; FAIRNEßGEBOT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftung für Verletzung des Fairneßgebots ohne Regelverstoß Einwilligung - Sportunfall, Regelverstoß, Fairneßgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sportausübung; Regelwidrigkeit; Verletzung; Schadensersatz; Falsche Ausübung einer Sporttechnik; Fairnessgebot; Geringerer Ausbildungsstand des Gegners; Fehlende Abstimmung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1372
  • VersR 1994, 1072
  • SpuRt 1995, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1993 - 1 U 66/93
    Die Rechtsfigur der rechtfertigenden Einwilligung läßt sich im Sport allenfalls heranziehen bei der Ausübung extrem gefährlicher Sportarten (wie zum Beispiel gemeinsamer waghalsiger Felsklettereien mehrerer) oder sogar auf die Beibringung von Verletzungen hin ausgerichteter Sportarten (wie Boxkämpfen, vgl. BGHZ 63, 140 ff., 144).
  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74

    Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1993 - 1 U 66/93
    Dies ergibt einen Haftungsfreiraum bei regelgerechter Sportausübung, nach weit verbreiteter Auffassung auch bei leichten Regelverstößen aus Spieleifer, Unüberlegtheit oder technischem Versagen, Übermüdung oder ähnlichem (vgl. BGH NJW 1976, 957;… Scheffen, NJW 1990, 2658 ff. und Angaben bei Palandt/Thomas, Rdn. 122 zu § 823 BGB und Rdn. 74 zu § 254 BGB m.w.A.).
  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem …

    Dagegen scheidet eine Haftung aus, wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem - bei jeder Sportausübung zu beachtenden - Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 140, 143; 154, 316, 323; OLG Köln, VersR 1994, 1072).
  • OLG Koblenz, 10.09.2015 - 3 U 382/15

    Freundschaftsspiel der Alten Herren - Foul

    Diese Haftungsfreistellung durch Inkaufnahme möglicher Körperverletzungen gilt auch dann, wenn der Schädiger zwar gegen eine dem Schutz seines Gegenspielers dienende Regel verstoßen hat, dies aber aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder aus ähnlichen Gründen geschehen ist (OLG Düsseldorf r+s 2005, 435; OLG Köln NJW-RR 1994, 1372 (Judo); LAG Köln NJW 1985, 991; OLG Oldenburg r+s 1995, 179; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1043; OLG Hamburg NJOZ 2001, 232; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1477).
  • OLG Koblenz, 17.07.2015 - 3 U 382/15

    Freundschaftsspiel der Alten Herren - Schmerzensgeld

    Diese Haftungsfreistellung durch Inkaufnahme möglicher Körperverletzungen gilt auch dann, wenn der Schädiger zwar gegen eine dem Schutz seines Gegenspielers dienende Regel verstoßen hat, dies aber aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder aus ähnlichen Gründen geschehen ist (OLG Düsseldorf r+s 2005, 435; OLG Köln NJW-RR 1994, 1372 (Judo); LAG Köln NJW 1985, 991; OLG Oldenburg r+s 1995, 179; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1043; OLG Hamburg NJOZ 2001, 232; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1477).
  • OLG Köln, 27.05.2010 - 19 U 32/10

    Haftung eines Spielers wegen Verletzungen des Gegners bei einem Fußballspiel

    Rn. 12 Diese Haftungsfreistellung durch Inkaufnahme möglicher Körperverletzungen gilt auch dann, wenn der Schädiger zwar geringfügig gegen eine dem Schutz seines Gegenspielers dienende Regel verstoßen hat, dies aber aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder aus ähnlichen Gründen geschehen ist (OLG Köln NJW-RR 1994, 1372 (Judo); LAG Köln NJW 1985, 991; OLG Oldenburg r+s 1995, 179; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1043; OLG Hamburg NJOZ 2001, 232; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1477; OLG Düsseldorf r+s 2005, 435).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 6 U 32/99

    Haftung wegen Verletzung eines Mitspielers beim Tennisspiel, Unkontrollierter …

    Rn. 26 a) Das Prinzip allgemeiner Fairneß muß als oberster Grundsatz bei der Ausübung jeder Sportart beachtet werden (vgl. OLG Köln VersR 94, 1072, 1073).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2025 - 6 U 61/24

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen Sportverein aus einem …

    Denn eine entsprechende Haftung träfe nicht den Beklagten, der den Einsatz dieser Technik offenkundig nicht veranlasst hat, sondern allenfalls den Streithelfer als Wettkampfpartner (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.12.1993 - 1 U 66/93, juris), für den der Beklagte aber nicht einzustehen hat.
  • LG Bonn, 27.01.2010 - 2 O 238/09

    Deliktshaftung bei einem Fußballspiel - Juxturnier

    Damit scheidet eine Haftung zunächst in den Fällen aus, in denen sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem - bei jeder Sportausübung zu beachtenden - Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners Verletzungen zuzieht (vgl. BGHZ 63, 140, 143; BGHZ 154, 316, 323; OLG Köln, VersR 1994, 1072).
  • OLG Celle, 22.09.1999 - 9 W 109/99

    Modifizierte Haftung eines Schädigers im Rahmen der Ausübung gefährlicher …

    Ein Haftungsausschluss kommt daher weder bei einem Aufeinandertreffen eines geübten Sportlers mit einem ungeübten (OLG Köln Versicherungsrecht 1994, 1072 ff.) noch im Verhältnis zwischen einem Sportlehrer und dem bei ihm übenden Sportler in Betracht (OLG Köln, Versicherungsrecht 1983, 929 f.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 28.04.2026 - 3 O 167/25

    Schadensersatz infolge eines Schienbeinbruchs beim Amateurfußballspiel

    Rn. 33 Bei der körperbetonten Sportart Fußball (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30-12-1993 - 1 U 66/93 -, beck-online), haftet ein Teilnehmer nicht für Verletzungen, wenn diese beim Spielen nach den anerkannten Regeln nicht zu vermeiden sind, weil jeder Teilnehmer solche Verletzungen, selbst mit schweren Folgen in Kauf nimmt und die Gefahr alle Spieler gleichermaßen trifft (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.1974 - VI ZR 100/73 -, beck-online).
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