Rechtsprechung
| OLG Celle, 26.07.1993 - 1 U 36/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 847
Unterlassen der diagnostischen Abklärung eines Gefäßverschlusses als grober Behandlungsfehler; Schmerzensgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Grobe Behandlungsfehler; Arzthaftung; Schmerzensgeld; Ersatz materieller und immaterieller Schäden; Diagnosefehler
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grobe Behandlungsfehler; Arzthaftung; Schmerzensgeld; Ersatz materieller und immaterieller Schäden; Diagnosefehler
Verfahrensgang
- LG Hannover - 19 O 124/90
- OLG Celle, 26.07.1993 - 1 U 36/92
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1237
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 1/98
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berufung auf den …
Die von dem Kläger herangezogenen Entscheidungen, namentlich OLG Köln VRS 73, 173, OLG Celle VersR 1994, 1237 [OLG Celle 26.07.1993 - 1 U 36/92] können nur als grober Anhaltspunkt zur Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes herangezogen werden. - OLG Köln, 19.08.1998 - 5 U 24/98 Anders ist es jedoch, wenn ein klares Krankheitsbild nicht erkannt wird oder die Fehldiagnose auf dem Nichterheben elementar gebotener Kontrollbefunde und/oder mangelnder Abklärung von Verdachtsdiagnosen beruht (vgl. OLG Oldenburg in VersR 1994, 1241; OLG Celle in VersR 1994, 1237; BGH in VersR 1994, 52; BGH in VersR 1995, 46).
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