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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.11.1992 - 19 U 82/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6630
OLG Köln, 27.11.1992 - 19 U 82/92 (https://dejure.org/1992,6630)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.1992 - 19 U 82/92 (https://dejure.org/1992,6630)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 1992 - 19 U 82/92 (https://dejure.org/1992,6630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz entsteht durch das arglistige Verschweigen der Kontamination eines Grundstücks mit Altlasten trotz eines Gewährleistungsausschlusses; Schadensersatz wegen des arglistigen Verschweigens der Kontamination eines Grundstücks mit Altlasten trotz eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Offenbarungspflicht bei Altlasten (IBR 1993, 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 686
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.1992 - 19 U 82/92
    Eine Wissenszurechnung ist nämlich jedenfalls dann geboten, wenn der Informationsaustausch möglich und naheliegend gewesen ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 1.6.1989, NJW 1989, 2879, 2881; noch weitergehend Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.12.1989, BGHZ 109, 327, 330), und dies ist hier der Fall; denn es lag auf der Hand, daß alle das Gelände betreffenden Dinge für die laufenden Verkaufsverhandlungen von Bedeutung sein konnten, und ein Informationsaustausch der Leute vor Ort mit den Verhandlungsführern war ohne weiteres möglich.

    Rn. 179 Unerheblich ist es schließlich, daß der Zeugin Q. keine böse Absicht unterstellt werden kann, und daß auch das aufgezeigte Organisationsverschulden für sich gesehen nicht das typische Gepräge der Arglist aufweist; denn mit dem Vorwurf der Arglist ist, worauf schon der Bundesgerichtshof ausdrücklich hingewiesen hat (BGHZ 109, 327, 333), zwar regelmäßig, nicht aber notwendigerweise eine moralische Wertung verbunden, die Anrechnung des Organisationsverschuldens als "arglistig" erfolgt vielmehr unabhängig von einer Arglist des konkret Auftretenden.

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger …

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.1992 - 19 U 82/92
    Eine Wissenszurechnung ist nämlich jedenfalls dann geboten, wenn der Informationsaustausch möglich und naheliegend gewesen ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 1.6.1989, NJW 1989, 2879, 2881; noch weitergehend Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.12.1989, BGHZ 109, 327, 330), und dies ist hier der Fall; denn es lag auf der Hand, daß alle das Gelände betreffenden Dinge für die laufenden Verkaufsverhandlungen von Bedeutung sein konnten, und ein Informationsaustausch der Leute vor Ort mit den Verhandlungsführern war ohne weiteres möglich.
  • BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 43/76

    Mitteilungspflicht von Unfallschäden; Haftung des als Abschlußvertreter …

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.1992 - 19 U 82/92
    (Urteil vom 29.6.1977, NJW 1977, 1914, 1915.).
  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 297/11

    Anfechtung eines Bauträgervertrages wegen arglistiger Täuschung über das …

    Bei Altlasten in Grundstücken, die früher als unbedenklich erachtet wurden, von denen aber nach heutigem Erkenntnisstand Gefahren ausgehen können, nimmt die Rechtsprechung regelmäßig das Vorliegen eines Sachmangels an (BGH, NJW 2001, 64; OLG Köln, VersR 1994, 686; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 709; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2006, 85).
  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 294/11

    Sachmangel aus einem Bauträgervertrag bei Vorhandensein von DDT im Gebälk einer …

    Bei Altlasten in Grundstücken, die früher als unbedenklich erachtet wurden, von denen aber nach heutigem Erkenntnisstand Gefahren ausgehen können, nimmt die Rechtsprechung regelmäßig das Vorliegen eines Sachmangels an (BGH, NJW 2001, 64; OLG Köln, VersR 1994, 686; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 709; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2006, 85).
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