Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3031
OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92 (https://dejure.org/1993,3031)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1993 - 5 U 102/92 (https://dejure.org/1993,3031)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 5 U 102/92 (https://dejure.org/1993,3031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versicherung Unfallversicherung Dauerschaden Invalidität Feststellung Arzt Geltendmachung Frist Hinweispflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AKB § 8 II
    Versicherung Unfallversicherung Dauerschaden Invalidität Feststellung Arzt Geltendmachung Frist Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 8 Abs. 2
    Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung - Versicherung, Unfallversicherung, Dauerschaden, Invalidität, Feststellung, Arzt, Geltendmachung, Frist, Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 8 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall; Versicherer; Schadensmeldung; Gutachter; Versäumung; Monatsfrist; Invalidität; Dauerschaden; Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfall; Versicherer; Schadensmeldung; Gutachter; Versäumung; Monatsfrist; Invalidität; Dauerschaden; Hinweispflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
    Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352).

    Davon, daß die Gefahr eines Dauerschadens drohte, mußte die Beklagte angesichts des ärztlichen Erstberichts trotz des insoweit noch unsicheren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. P. zumindest als möglich ausgehen (vgl. zur Frage der Hinweispflicht nochmals die Senatsentscheidungen in r + s 1992, 34 f. und 1989, 100;… vgl. im übrigen auch Grimm, AUB, Rdnr. 23 zu § 8).

  • OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
    Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352).
  • OLG Köln, 21.03.1991 - 5 W 11/91

    Fristgerechte Geltendmachung einer Invalidität

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
    Rn. 99 Aus den oben gemachten Ausführungen zur Frage einer ausnahmsweise bestehenden Hinweispflicht der Beklagten folgt bereits, daß eine solche Hinweispflicht auch in bezug auf die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität bestand und der Beklagten jedenfalls nach Treu und Glauben die Berufung auf eine etwaige Fristversäumung verwehrt ist (vgl. im übrigen schon die Senatsentscheidung in r + s 1992, 35 f.).
  • OLG Hamm, 29.12.1986 - 20 U 334/86

    Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Prognose; Verhandlung; …

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
    Da sich die Feststellung eines zukünftigen, auf Dauer verbleibenden Zustandes notwendigerweise immer auf eine Prognose beschränken muß (vgl. dazu auch OLG Hamm, VersR 1988, 513 f.), kann die Frage, wann eine solche Feststellung vorliegt, nur danach beantwortet werden, wie sicher und zuverlässig die Prognose aus ärztlicher Sicht gestellt worden ist.
  • OLG Köln, 21.11.1991 - 5 U 61/91
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
    Läßt der Arzt die Frage weitgehend offen, und schließt er lediglich einen etwaigen Dauerschaden nicht völlig aus, kann eine ärztliche Feststellung der Invalidität noch nicht angenommen werden (vgl. auch Senat r + s 1992, 105, wo die ärztliche Aussage, es sei "noch nicht abschätzbar", ob mit einem Dauerschaden zu rechnen sei, nicht als Feststellung angesehen wurde).
  • OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98

    Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche …

    Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92]; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93]; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht