Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.02.1993 - 3 U 65/92 OLG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 ; BGB § 847 ; BGB § 278
Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Geburt; Sofort notwendige wehenhemmende Tokolyse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 730
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98
Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der …
Dieser Bewertung entspricht, daß in der verzögerten Einleitung einer Schnittentbindung im Regelfall ein grober Behandlungsfehler gesehen wird, da während der Geburt eine Sauerstoffmangelversorgung schnellstmöglich bekämpft werden muß, um Hirnschädigungen zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 584; dazu Anm. Gaisbauer VersR 1996, 1110; OLG Schleswig VersR 1994, 310 = AHRS 2500/103; OLG Hamm VersR 1994, 730 = AHRS 6570/101; OLG Köln VersR 1991, 669 = AHRS 6570/21; OLG Oldenburg VersR 1993, 753 = AHRS 6570/32; OLG München VersR 1991, 586 = AHRS 3010/38; Urteil des Senats vom 11.05.95 - 14 U 39/92, Zeitverlust von 8 Minuten durch den vergeblichen Versuch, das Kind an einer anliegenden Nabelschnur vorbei zu entwickeln; ferner Senat vom 22.07.93 - 14 U 46/92, verzögerte Schnittentbindung).Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Oldenburg VersR 1993, 753 - 200.000,00 DM bei schwerstem Geburtsschaden und eingeschränkter Wahrnehmungsmöglichkeit des Kindes; OLG Hamm VersR 1994, 730, 731 - 240.000,00 DM nicht übersetzt bei einem schwerstgeschädigten, aber "zweifellos" empfindungsfähigen Kind; OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 - 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Oldenburg VersR 1994, 1071 - 250.000,00 DM bei weitgehender Zerstörung der Persönlichkeit; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM bei ähnlichem Schadensbild; OLG Oldenburg VersR 1997, 1236 - 350.000,00 DM bei teilweise erhaltener Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit).
- OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 14 U 78/98
Arzthaftung
- OLG Hamm, VersR 1994, 730: 240.000,-- DM bei Tetraparese, Spastik und schwerster Behinderung.
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