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| OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1858/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 800
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81
Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1858/92
Ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt i. S. d. § 4 Abs. 5 MBKK 76 ist dadurch gekennzeichnet, daß die Patienten, die in der Regel an leichteren chronischen Krankheiten leiden oder nach einem Krankenhausaufenthalt bereits weitgehend genesen sind und nicht mehr der Bettruhe bedürfen, durch eine geregelte Lebensweise, eine zweckmäßige Diät und durch die Herausnahme aus der gewohnten Umgebung und die Fernhaltung störender Umwelteinflüsse völlig wiederhergestellt werden sollen (i. A. an BGH VersR 1983, 677).
- OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
Krankheitskostenversicherung: Nachweis der Unterbringung in einer "gemischten …
Dagegen kennzeichnet eine Kur oder Sanatoriumsbehandlung, dass die Patienten, die in der Regel an leichteren chronischen Krankheiten leiden oder nach einem Krankenhausaufenthalt bereits weitgehend genesen sind, durch eine geregelte Lebensweise, eine zweckmäßige Diät oder durch die Herausnahme aus der gewohnten Umgebung und die Fernhaltung störender Umwelteinflüsse völlig wiederhergestellt werden sollen (vgl. BGH NJW 1983, 2088; OLG Koblenz, VersR 1994, 800 ; OLG Stuttgart NVersZ 99, 265). - OLG Koblenz, 04.03.2004 - 10 U 839/03
Medizinische Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung; Abgrenzung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Duisburg, 22.09.2003 - 4 O 138/97
Anspruch auf Grund einer zahnärztlichen Behandlung aus dem …
Dabei ist eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Patient regelmäßig an einer chronischen Krankheit leidet oder bereits wieder weitgehend genesen ist und durch spezielle Heilanwendungen wie Ernährungs- oder physikalischer Therapien vollständig wiederhergestellt werden soll; auch das Herauslösen aus der gewohnten Umgebung und das Fernhalten schädlicher Einflüsse sind wichtigte Heilfaktoren (…Vgl. Bach/Moser, aaO, § 5 MB/KK Rn. 37 ff. m.w.N.; OLG Koblenz, VersR 1994, 800 f.).
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