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| OLG Hamm, 29.09.1993 - 20 U 96/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftpflichtprozeß; Vergleich; Treu und Glauben; Erfüllungsklausel; Fehlerhafte Konfektionierung; Computerkabel; Leistungsausschluß; Vergleichsbetrag; Vergleichssumme; Anwaltskosten; Streitwert
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 20.09.1993 - 20 U 96/93
- OLG Hamm, 29.09.1993 - 20 U 96/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 420
- VersR 1994, 925
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21
Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das …
Der Versicherer kann sich dann nicht darauf berufen, dass der Vergleich nicht sachgerecht gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.1966 - II ZR 21/64, VersR 1966, 625; OLG Hamm, VersR 1994, 925; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748). - OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- …
Zwar muss die Beklagte die Vergleiche danach gegen sich gelten lassen (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., § 154 Rdnr. 22 und OLG Hamm, VersR 1994, 925); es fehlt den Vergleichen aber eine Begründung, der sich bei einem Urteil entnehmen lässt, ob der Anspruch auf einer Grundlage beruht, die unter den Versicherungsschutz fällt. - OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 7 U 196/08 Da es sich um eine selbstständige versicherungsrechtliche Rechtsfigur handelt, sind Erfüllungssurrogate im Sinne des Haftpflichtversicherungsrechtes alle Schadensersatzansprüche, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, durch die das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand des zugrunde liegenden Vertrages geltend gemacht wird (vgl. auch BGH Versicherungsrecht 1961, 265; BGH Versicherungsrecht 1985, 1153; BGH Recht und Schaden 2004, 499; OLG Hamm NJW-RR 1994, 420; OLG Saarbrücken Versicherungsrecht 1996, 1354;… zustimmend Halm in Halm/Engelbrecht/Krahe "Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht" 2. Auflage, 23. Kapitel Randnote 50). Mit den erwähnten Schadensersatzansprüchen wurde die Abdeckung des unmittelbaren Interesses am eigentlichen Leistungsgegenstand, der Umstellung des Motors des Fahrzeuges des Klägers auf bivalenten Antrieb, bezweckt.
- OLG Frankfurt, 05.06.2009 - 7 U 196/08 Rn. 7 Ohne Erfolg beruft sich der Kläger ebenfalls auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1994, 420).
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