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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19088
OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92 (https://dejure.org/1993,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.1993 - 13 U 138/92 (https://dejure.org/1993,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 13 U 138/92 (https://dejure.org/1993,19088)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 986
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01

    Fahrlässige Körperverletzung; Ärztliche Aufklärungspflicht; Sterilisation; …

    Der Arzt muß eine sprachkundige Person hinzuziehen, wenn nicht ohne weiteres sicher ist, dass der Patient die deutsche Sprache so gut beherrscht, daß er die Erläuterungen, die er von dem Arzt erhält, verstehen kann (OLG Frankfurt VersR 1994, 986; OLG Düsseldorf AHRS 5350/17).
  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09

    Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender, …

    Nicht zuletzt hat die unstreitig unterzeichnete Einverständniserklärung vom 30.08.2004 als Privaturkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (§§ 440 11, 416 ZPO), so dass die Klägerin als Patientin die Beweislast dafür trägt, die Erklärung sei nach ihrer Unterschriftsleistung durch nachträgliche Ergänzungen manipuliert worden (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 mit NichtannahmeB. des BGH vom 01.03.1994 - VI ZR 187/93).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 612/01

    Ärztlicher Behandlungsfehler bei einer laparoskopischen Appendektomie

    Ein von dem Patienten unterzeichnetes Aufklärungsformular, ist ein Indiz dafür, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, und kann Anlass dafür geben, den Arzt von Amts wegen als Partei über den Inhalt der Aufklärung zu vernehmen (BGH NJW 1985, 1399; OLG Frankfurt VersR 1994, 986 f.; Senat OLGR Saarbrücken 1997, 286).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2001 - 13 B 531/01

    Ein Ausländer kann in Deutschland nur dann die ärztliche oder zahnärztliche …

    Rn. 12 vgl. für den umgekehrten Fall eines nicht deutschsprachigen Patienten und eines deutsch sprechenden Arztes beispielsweise OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 1993 - 13 U 138/92 -, ArztR 1995, 174,.
  • OLG Schleswig, 02.09.2005 - 4 U 185/04
    Damit ist die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Formular abgegebenen Einverständniserklärung der Klägerin bestätigt ( §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO ; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, VersR 1994, 986; VersR 1999, 758).
  • OLG Hamm, 26.04.2010 - 3 U 62/09

    Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Operation im Bereich der …

    Soweit die Klägerin hierzu erstinstanzlich behauptet hat, dass Frau Dr. F die handschriftliche Eintragung erst nach dem Gespräch vorgenommen habe, ist zunächst anzumerken, dass die Klägerin hierfür beweispflichtig wäre (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 f.).
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