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Rechtsprechung
   OLG München, 13.07.1993 - 25 U 2026/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7256
OLG München, 13.07.1993 - 25 U 2026/93 (https://dejure.org/1993,7256)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.1993 - 25 U 2026/93 (https://dejure.org/1993,7256)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 25 U 2026/93 (https://dejure.org/1993,7256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Wildwasserrutschbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 154
  • VersR 1994, 997
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 796/01

    Bestattung als Geschäftsführung ohne Auftrag bei Unkenntnis der tatsächlichen …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 05.09.1995 - 22 U 23/95

    Zustand eines Arbeitsplatzes

    Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Sportanlage beschränkt sich darauf, die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko der Anlagenbenutzung hinausgehen und nicht ohne weiteres erkennbar sind (OLG München, VersR 1994, 997; LG Berlin, VersR 1994, 998;… Palandt-Thomas, 54. Aufl., § 823 Rdn. 121).
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 124/98

    Streit um die Haftung für einen Unfall bei einer Triathlonveranstaltung; …

    Die Haftung eines Wettkampfausrichters ist allenfalls insoweit ausgeschlossen, als Sportler durch die Verwirklichung einer der Teilnahme an dem Triathlonwettbewerb immanenten Gefahr zu Schaden kommen, mithin typische unvermeidbare Risiken in Frage stehen (vgl. München VersR 94, 997 m.w.N.).
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