Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Fristgebundener Schriftsatz - Telefax - Unrichtige Telefaxnummer - Vertrauen auf Personal
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an eine unrichtige Telefax-Nummer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Kontrolle der gerichtlichen Telefaxnummer
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2105
- MDR 1995, 962
- VersR 1995, 1467
- BB 1995, 1611
- AnwBl 1995, 375
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90
Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94
Ein Rechtsanwalt darf sich bei der Übermittlung eines fristgebundenen Antrags als Telekopie hinsichtlich der Richtigkeit der Telefaxnummer des Gerichts auf sein zuverlässiges Personal verlassen (i. A. an BGH vom 2.5. 1990 - XII ZB 17/90 - VersR 90, 802 = NJW-RR 90, 1149 m. N.).Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß sich im Falle der Beförderung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch die Post die anwaltliche Prüfungspflicht nur auf die Richtigkeit der Bezeichnung des Gerichts i. S. des § 518 Abs. 1 ZPO bezieht, nicht dagegen auf die richtige postalische Anschrift (BGH Beschluß vom 2. Mai 1990 - XII ZB 17/90 = NJW-RR 1990, 1149 = LM ZPO § 233 (Fd) Nr. 49 m.N.).
- BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91
Strafzumessung bei Vollrausch
Auszug aus BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94
Im Anschluß an Ebnet (NJW 1992, 2985, 2988) [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] meint das Berufungsgericht jedoch, daß dieser Grundsatz nicht für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telekopie gelten könne.
- BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde
Rn. 13 Gibt der Rechtsbehelfsführer die Behörde, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, fehlerhaft an, begründet dies nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichte regelmäßig die Annahme subjektiv vorwerfbarer Außerachtlassung der zumutbaren Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 1995, NJW 1995, S. 2105; BVerwG…, Beschluss vom 6. August 1997, NJW 1998, S. 398; BAG…, Urteil vom 30. März 1995, NJW 1995, S. 2742; BSG…, Urteil vom 26. August 1994, SozSich 1995, S. 433; BFH, Urteil vom 10. Juni 1999, BFHE 189, 573). - BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Der Prozessbevollmächtigte darf jedoch auch Aufgaben, die für den Zugang eines fristwahrenden Schriftsatzes von wesentlicher Bedeutung sind, auf zuverlässige Bürokräfte zur selbständigen Erledigung übertragen, wenn es sich dabei lediglich um büromäßige Aufgaben ohne Bezug zu Rechtsfragen handelt (BGH, Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105). - BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99
Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde
Diese Rechtsprechung ist in Anbetracht des verstärkten Einsatzes moderner technischer Hilfsmittel und zuverlässigen Büropersonals dahin modifiziert worden, dass den Bevollmächtigten die persönliche Verantwortlichkeit nicht für die Richtigkeit der gesamten postalischen Anschrift, wohl aber für die richtige Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde, an die der Rechtsbehelf-(Rechtsmittel-)Schriftsatz zu richten ist, trifft, während er sich, insbesondere nach der Rechtsprechung aus jüngerer Zeit, wegen der Ausfertigung der Rechtsmittelschrift im Anschriftenfeld --so z.B. wegen der richtigen postalischen Anschrift mit Straße und Hausnummer, der zutreffenden Postleitzahl, der richtigen Telefaxnummer-- zumindest dann, wenn der Fehler nicht leicht erkennbar ist, auf sein zuverlässiges und gutgeschultes Personal verlassen darf (ständige Rechtsprechung der obersten Gerichte, vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Juni 1988 IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673; vom 23. März 1995 VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, m.w.N.; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 6. August 1997 4 B 124.97, NJW 1998, 398; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 30. März 1995 2 AZR 1020/94, BAGE 79, 379, NJW 1995, 2742; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 26. August 1994 13 RJ 11/94, Soziale Sicherheit, Zeitschrift für Sozialpolitik 1995, 433;… BFH-Urteile vom 1. Juli 1994 VI R 8/94, BFH/NV 1995, 51;… vom 10. Juni 1999 V R 33/97, BFHE 189, 573, BStBl II 2000, 235, BFH/NV 2000, 524, 525; so auch BVerfG-Beschlüsse in NJW 1995, 3173, 3175, unter II. 2. a der Gründe, und vom 25. September 2000 1 BvR 2104/99, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …
Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. März 2014 - VI ZB 45/13, NJW-RR 2014, 634 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785 Rn. 7;… Beschluss vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05, NJW 2006, 1519 Rn. 10; Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106, juris Rn. 9). - BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer …
Zwar kann der Rechtsanwalt die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106). - BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
Dem steht nicht der von der Beschwerde vorgebrachte Umstand entgegen, daß sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die von seinem zuverlässigen Büropersonal notierte Telefaxnummer des Gerichts zutrifft (BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105, 2106 und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - NJW-RR 1998, 1361, 1362). - BGH, 20.12.1999 - II ZB 7/99
Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Telefax-Nummer
Es gehört nicht zu der persönlichen, auf Büropersonal nicht übertragbaren Verantwortung eines Prozeßbevollmächtigten, die richtige postalische Adressierung und die Auswahl der richtigen Empfängernummer bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 23. März 1995 - VII ZB 19/94, BGHR ZPO § 233 - Telekopie 1).Das Maß der Verantwortlichkeit eines Anwalts für die Richtigkeit der Telefax-Nummer kann sich nicht unterschiedlich danach bemessen, ob die entsprechende Nummer bereits in dem Schriftsatz aufgeführt wird oder aber der Prozeßbevollmächtigte die Weisung gibt, den Schriftsatz, der eine solche Nummer nicht enthält, an ein bestimmtes Gericht per Telefax zu übermitteln (BGH, Beschl. v. 22. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106).
- BGH, 02.02.2016 - II ZB 8/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Rn. 9 aa) Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich ein Rechtsanwalt bei der Übermittlung eines fristgebundenen Antrags als Telefax hinsichtlich der Richtigkeit der Telefaxnummer des Gerichts auf sein zuverlässiges Personal verlassen kann, weil sich die anwaltliche Prüfungspflicht nur auf die Richtigkeit der Bezeichnung des Gerichts im Sinne des § 519 Abs. 1 ZPO bezieht, nicht dagegen auf die richtige postalische Anschrift oder die richtige Wahl der Telefaxnummer, bei der es sich um eine einfache büromäßige Aufgabe ohne jeden rechtlichen Bezug handelt, deren Erledigung der Rechtsanwalt seinem geschulten, zuverlässigen Personal überlassen darf (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106; Beschluss vom 3. Dezember 1996 - IX ZB 20/96, NJW 1997, 948).Unterhalb der Adresszeile der Berufungsbegründungsschrift vom 12. Januar 2015, die der Prozessbevollmächtigte der Beklagten bei der ihm obliegenden Endkontrolle des Schriftsatzes auf die richtige Bezeichnung des Berufungsgerichts überprüfen musste (siehe nur BGH, Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106;… Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8; BVerfG, NJW 2002, 3692, 3693 mwN), ist aufgrund der drucktechnischen Hervorhebung eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar eine Telefaxnummer angegeben, die nicht diejenige des Oberlandesgerichts Koblenz sein konnte und die mithin ersichtlich falsch war.
- BGH, 14.10.2010 - IX ZB 34/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme …
Bei dem Heraussuchen und Eingeben der Faxnummer in das Faxgerät handelt es sich vielmehr um Hilfstätigkeiten, die in jedem Fall dem geschulten Kanzleipersonal eigenverantwortlich überlassen werden können (BGH, Beschl. v. 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106; Beschl. v. 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99, NJW 2000, 1043; BFH, NJW 2003, 2559, 2560). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14
Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf …
Ein Rechtsanwalt darf sich bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax hinsichtlich der Richtigkeit der Telefaxnummer des Gerichts auf sein zuverlässiges Personal verlassen, wenn er höchstpersönlich überprüft hat, dass der Schriftsatz an das für die Einlegung des Rechtsmittels zuständige Gericht adressiert ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.03.1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105).Daher darf sich ein Rechtsanwalt bei der Übermittlung eines fristgebundenen Antrags per Telefax hinsichtlich der Richtigkeit der Telefaxnummer des Gerichts auf sein zuverlässiges Personal verlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105; BFH, Urteil vom 24.04.2003 - VII R 47/02 - NJW 2003, 2559; BVerwG, Beschluss vom 06.08.1997 - 4 B 124.97 - NJW 1998, 398).
- BGH, 11.03.2004 - IX ZR 20/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Übermittlung an den falschen …
- BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99
Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
- BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem …
- BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01
Ausgangskontrolle bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax
- VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1703
Anspruch auf Krippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz; Herantragen des …
- BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
- BGH, 03.02.2005 - IX ZB 49/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Angabe der …
- OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …
- OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 214/09
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …
- BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08
Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes …
- BGH, 30.09.2010 - V ZB 173/10
Verfahren bei Wiedereinsetzung: Hinweispflicht des Berufungsgerichts zur …
- BGH, 26.05.2011 - III ZB 80/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist wegen von einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
- OVG Sachsen, 29.11.2002 - 1 B 667/02
Verspätet eingegangener Berufungszulassungsantrag; Einreichung der Begründung …
- BGH, 03.12.1996 - XI ZB 20/96
Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist mittels Telefax; Wiedereinsetzung in …
- BGH, 18.10.1995 - XII ZB 123/95
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
- BGH, 04.04.2000 - VI ZR 309/99
Anwaltsverschulden bei Revision gegen Urteile bayrischer Zivilgerichte
- VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323
Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und …
- BGH, 20.01.2000 - VII ZB 38/99
Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Adressierung eines Schriftsatzes
- BGH, 30.04.2001 - II ZB 18/00
Verantwortlichkeit des Prozeßbevollmächtigten bei unrichtiger Adressierung des …
- OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
Zuständiges Rechtsmittelgericht bei fehlendem Inlandswohnsitz der beklagten …
- OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
Darlegungen zur anwaltlichen Organisation der Ausgangskontrolle in …
- OLG Stuttgart, 15.07.2015 - 2 U 39/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eigene …
- OLG Koblenz, 05.12.2005 - 1 Verg 5/05
Vergabeverfahren: Keine Wiedereinsetzung gegen Beschwerdefristversäumung bei …
- OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
Vertrauen auf die Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht …
- OVG Sachsen, 22.07.2009 - 1 A 163/09
Wiedereinsetzung, ; fehlerhafte Adressierung; Anwaltsverschulden
- BGH, 26.10.1999 - XI ZR 106/99
Übermittlung einer Rechtsmittelschrift per Telefax an ein unzuständiges Gericht
- OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung der Berufungsschrift bei …
- OLG Nürnberg, 18.06.2013 - 2 U 515/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Büroanweisung zur …
- VGH Bayern, 20.09.2002 - 7 ZB 02.1219
Frist für Begründung des Zulassungsantrags; Einreichung der Begründung beim …
- BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 439.97
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wiedereinsetzung in den …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2012 - 7 Sa 19/11
Berufungsfrist versäumt durch falsche Faxnummer - Zurechnung von Verschulden des …
- LG Osnabrück, 16.07.2001 - 12 S 544/01
Aktualisierung; Aktualität; aktuelles Adreßverzeichnis; Büroorganisation; …
- LAG Hamm, 12.03.1997 - 2 Sa 2187/96
Abführung der gepfändeten Lohnansprüche für den geschiedenen Ehepartner; …
- OLG Brandenburg, 02.09.1999 - 10 W 25/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der Notfrist der sofortigen …
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Rechtsprechung
| BGH, 31.05.1995 - XII ZR 206/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist durch einen Rechtsanwalt - Verwechselung der Postsäcke bei der gemeinsamen Briefannahmestelle einer Justizbehörde - Bestätigung der fristgemäßen Einreichung einer Berufung durch die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1467
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 8/86
Fristversäumnis - Eingangsstempel - Beweiskraft
Auszug aus BGH, 31.05.1995 - XII ZR 206/94
Es verkennt auch nicht, daß der durch den Eingangsstempel begründete Beweis gemäß § 418 Abs. 2 ZPO durch Gegenbeweis entkräftet werden kann, der indes die volle Überzeugung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 8/86 - VersR 1988, 1140 [BGH 22.06.1988 - VIII ZR 8/86]).Wegen dieses Umstandes und der Beweisnot der Klägerin hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge dürfen die Anforderungen an den nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässigen Gegenbeweis nicht überspannt werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 a.a.O.).
- BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92
Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung
Auszug aus BGH, 31.05.1995 - XII ZR 206/94
Dabei hat es den Sachverhalt selbständig zu werten und ist an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts nicht gebunden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 198/76 - VersR 1978, 155 und Beschluß vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92 BGHR ZPO § 519b Abs. 1 Freibeweis 1 m.N.). - BGH, 25.10.1977 - VI ZR 198/76
Wirksamkeit der Zustellung der Berufungsschrift bei in der Berufungsschrift …
Auszug aus BGH, 31.05.1995 - XII ZR 206/94
Dabei hat es den Sachverhalt selbständig zu werten und ist an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts nicht gebunden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 198/76 - VersR 1978, 155 …und Beschluß vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92 BGHR ZPO § 519b Abs. 1 Freibeweis 1 m.N.).
- BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16
Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz …
06. April 2016" als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO Beweis dafür erbringt, dass der Schriftsatz erst an dem im Stempel angegebenen Tag beim Berufungsgericht eingegangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1995 - XII ZR 206/94, VersR 1995, 1467 unter I; vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872 unter II 1 a; Beschlüsse vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501 unter II;… vom 21. Februar 2007 - XII ZB 37/06, juris Rn. 8;… vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 10). - BGH, 27.11.1996 - XII ZB 177/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Der durch den Eingangsstempel begründete Beweis kann zwar gemäß § 418 Abs. 2 ZPO durch Gegenbeweis entkräftet werden; dieser erfordert indes die volle Überzeugung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1995 - XII ZR 206/94 - VersR 1995, 1467, 1468; BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 8/86 - VersR 1988, 1140 [BGH 22.06.1988 - VIII ZR 8/86]).Ob eine Berufung zulässig ist oder nicht, hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen; an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts ist es nicht gebunden (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1995 a.a.O. m.N.).
Die bloße Möglichkeit eines solchen Geschehensablaufs ist allerdings auch dann, wenn an den nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässigen Gegenbeweis wegen der Beweisnot des Beklagten hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1995 a.a.O.), nicht geeignet, den durch den Eingangsstempel erbrachten Beweis des verspäteten Eingangs zu entkräften, solange nicht jeder andere denkbare Hergang auszuschließen ist.
- BGH, 28.01.2020 - VI ZB 38/17
Erbringen des vollen Beweises für die fristgerechte Einreichung der …
Rn. 7 a) Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass der auf der Berufungsbegründung aufgebrachte Eingangsstempel als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO Beweis dafür erbringt, dass der Schriftsatz erst an dem im Stempel angegebenen Tag beim Berufungsgericht eingegangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1995 - XII ZR 206/94, VersR 1995, 1467, juris Rn. 8;… vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16, NJW 2017, 2285 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501, juris Rn. 8;… vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 10).
- BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99
Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels
Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Nachtbriefkastens sowie das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Urt. v. 31. Mai 1995 - XII ZR 206/94, VersR 1995, 1467, 1468;… Zöller/Geimer, ZPO 21. Aufl. § 418 Rdnr. 4). - BGH, 27.11.2002 - VIII ZB 45/02
Nachweis des Eingangs eines fristgebundenen Schriftsatzes; Widerlegung des …
Der im Wege des Freibeweises zu führende Gegenbeweis erfordert die volle Überzeugung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang, wobei allerdings die Anforderungen wegen der Beweisnot des Berufungsführers hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge nicht überspannt werden dürfen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - XII ZR 206/94, VersR 1995, 1467 unter II 2 m.Nachw.).Bei dieser Sachlage hat der Senat, der an die Beweiswürdigung des Landgerichts hinsichtlich der Beurteilung der Zulässigkeit der Berufung nicht gebunden ist (BGH, Urteil vom 31. Mai 1995, aaO unter II), keine Bedenken, der eidesstattlichen Versicherung des Mitarbeiters R. zu glauben und durch sie in Verbindung mit dem vorgelegten Auszug aus dem Postausgangsbuch den Beweis für den rechtzeitigen Eingang der Berufungsbegründung am 30. Januar 2002 als geführt anzusehen.
- BGH, 05.07.2000 - XII ZB 110/00
Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift
Für die Beweiserhebung gilt der sog. Freibeweis (Senatsurteil vom 31. Mai 1995 - XII ZR 206/94 - VersR 1995, 1467;… Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 100/92 - BGHR ZPO § 519 Abs. 2 S. 2 "Fristablauf 1";… BGH Beschluß vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92 - BGHR ZPO § 519b Abs. 1 "Freibeweis 1"). - OLG Naumburg, 10.08.1998 - 12 W 16/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumung der einspruchsfrist gegen …
Sollte sich aus den grundsätzlich einzuholenden dienstlichen Äußerungen der Justizbediensteten ( vgl. BGH VersR 95, 1467, 1468 ) im Einzelfall eine konkrete Erinnerung an das fragliche Schriftstück ergeben, so kommt dieser eine besondere Bedeutung zu.
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