Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.06.1994 - 14 U 155/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rentnerin fällt in der Klinik aus dem Bett - Schadenersatz stünde dem Witwer nur zu, wenn das Klinikpersonal seine Sorgfaltspflicht verletzt hätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 28.06.1994 - 14 U 155/91
- BGH, 28.03.1995 - VI ZR 260/94
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1498
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten - Bettgitter - früherer Sturz
b) Deshalb bedarf es, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, besonderer Gründe im Einzelfall, wenn aufgrund der Obhuts- und Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers zum Schutz des Patienten ein Gitter angebracht werden soll (vgl. OLG Düsseldorf AHRS 3500/22 - halbseitig gelähmter Patient nach Krampfanfall und Fieber, besondere Gründe zur Anbringung eines Schutzgitters bejaht; zu anderen Schutzmaßnahmen OLG Frankfurt VersR 1995, 1498 - Schlaganfallpatientin, die auf dem Weg zur Toilette gestürzt war, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf VersR 1977, 456 = AHRS 3020/4 - sehbehinderte Patientin nach Staroperation, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf AHRS 3215/4 - auf dem OP-Tisch gelagerter prämedizierter Patient, Gefahrenlage verneint). - OLG Frankfurt, 24.01.2002 - 22 U 98/99
Pflegevertrag: Sturz eines pflegebedürftigen Heimbewohners aus dem Bett; …
Diese Frage ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei dem Pflegebedürftigen infolge der bei ihm vorliegenden geistigen Behinderung und der damit einhergehenden Bewusstseinstrübung, Verwirrtheit und Desorientiertheit die Gefahr besteht, dass er aus dem Bett stürzen und sich dabei gesundheitlichen Schaden zufügen kann (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main in VersR 95, 1498 f.; OLG Stuttgart in OLGR Stuttgart 01, 239 if.; LG Heidelberg in MedR 93, 300 und in NJW 98, 2747).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 8 U 48/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 8 U 48/93
- BGH, 04.04.1995 - VI ZR 273/94
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1498
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 8 U 48/93
Ein Kind, das unter einer angeborenen Erkrankung leidet, kann von einem Arzt, der seine Eltern vorgeburtlich beraten hat, nicht unter dem Blickpunkt einer Verletzung des Beratungsvertrags mit seinen Eltern Schadensersatz mit der Begründung verlangen, daß es bei richtiger Beratung nicht gezeugt bzw. geboren worden wäre ("wrongful life"; BGHZ 86, 241 (246, 250) = VersR 1983, 396 (397 f.)).
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