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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.1994 - 20 U 394/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7882
OLG Hamm, 27.04.1994 - 20 U 394/93 (https://dejure.org/1994,7882)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1994 - 20 U 394/93 (https://dejure.org/1994,7882)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1994 - 20 U 394/93 (https://dejure.org/1994,7882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung der für den Unfalltod eines Versicherten vereinbarten Versicherungssumme aus einer Kapitallebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung; Anforderungen an den Nachweis des Selbstmordes eines Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1445
  • VersR 1995, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1994 - 20 U 394/93
    Dazu gehört keine unumstößliche Gewißheit, vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 1987, 503, 504).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2005 - 24 U 55/05

    Unterversicherung in der Hausratversicherung: Verantwortlichkeit des Versicherers …

    Zum Kreise der Tatbestände, über die der Versicherer im anzubahnenden Hausratversicherungsverhältnis hinzuweisen hat, gehört auch die Festsetzung des angemessenen Versicherungsumfanges; der Versicherer muss den Versicherungsnehmer - den Interessenten - auf die für den angemessenen Umfang der ins Auge gefassten Versicherung maßgebenden Werte dem Grundsatz nach hinweisen und ihn zugleich in Kenntnis davon setzen, welche Gefahren bei einer Fehleinschätzung dieser Werte bestehen (BGH VersR 1989, 472; OLG Celle NJW-RR 2004, 604; VersR 1995, 33; OLG Hamm VersR 1996, 93).

    Kann der Versicherer nach herrschender Rechtsprechung (BGH VersR 1989, 472; OLG Celle NJW-RR 2004, 604; VersR 1995, 33) seiner Hinweispflicht im Blick auf die Bestimmung der maßgeblichen Versicherungswerte auch dadurch genügen, dass er dem Versicherungsnehmer seine sachkundige Beratung anbietet, dann bedeutet dies umgekehrt, dass der Versicherer, wenn er diese Beratung erteilt, auch (Mit-)Verantwortung für das Ergebnis der Wertermittlung übernimmt.

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 28/99

    Freiwilligkeit der versuchten Selbsttötung des Versicherungsnehmers - …

    Dies entspricht einem allgemeinen, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung mehrfach anerkannten Erfahrungssatz (vgl. BGH VersR 1965, 797, 799; OLG Hamm, VersR 1995, 33, 34, "Kurzschlußreaktion").

    Ein Suizidmotiv ist selbst dann nicht auszuschließen, wenn der Selbsttötung keine auffälligen depressiven Verhaltensweisen vorausgegangen sind (vgl. OLG Hamm r+s 19.99, 525; VersR 1995, 33; OLG Köln r+s 1998, 81).

  • LG Dortmund, 28.02.2008 - 2 O 242/07

    Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung aufgrund fehlender …

    Rn. 32 Für den erforderlichen Nachweis eines Suizids nach den Regeln des Strengbeweises ist - wie ausgeführt - keine unumstößliche Gewissheit erforderlich, vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese notwendig auszuschließen (vgl. nur BGH, VersR 1987, 503; OLG Hamm, VersR 1995, 33 = NJW-RR 1994, 1445 = r+s 1994, 435).
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 203/98

    Unfallversicherungsschutz bei fehlgeschlagenem Suizidversuch

    Ein Suizidmotiv ist schließlich auch dann denkbar, wenn der Selbsttötung keine auffälligen oder depressiven Verhaltensweisen des Versicherten vorausgegangen sind (so Senat VersR 1995, 33).
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