Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.08.1994 - 20 U 113/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ib
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entwendung; Fahrzeugs; Nachschlüssel
Papierfundstellen
- VersR 1995, 39
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97
Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw; …
Anders ist es aber dann, wenn feststeht, daß der Nachschlüssel nicht ohne Wissen des berechtigten Besitzers angefertigt worden sein kann, etwa weil nach dem Sachverständigengutachten die Kopierspuren auf dem Originalschlüssel nicht von Gebrauchsspuren überlagert sind, obwohl das Fahrzeug noch kurz vor dem angeblichen Diebstahl mit dem Schlüssel benutzt worden sein soll und wenn der Originalschlüssel nach Angaben des Versicherungsnehmers ständig in dessen Besitz war (OLG Hamm r+s 1994, 449, Senat 9 U 228/95, Römer: Der Fahrzeugdiebstahl als Versicherungsfall, NJW 1996, 2329, 2332).Daß die Kopierspuren nur von geringfügigen Gebrauchsspuren überlagert sind, ist kein Umstand, der mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf eine Vortäuschung des Diebstahls schließen läßt, wenn nach dem unwiderlegbaren Vortrag des Versicherungsnehmers die Möglichkeit besteht, daß die Duplizierung ohne sein Wissen durch Dritte erfolgt ist (OLG Hamm r+s 1994, 449, Senat r+s 1997, 148).
- LG Köln, 06.07.1995 - 24 O 119/94 In diesem Zusammenhang ist es nach der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 1995, 41 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 40 f.; OLG Hamburg, VersR 1995, 38 f.; OLG Hamm, VersR 1995, 39 f.) aber zum Nachweis des vom Versicherungsnehmer zu beweisenden Minimalsachverhaltes im Fall einer Fahrzeugentwendung auch erforderlich, daß der Geschädigte sämtliche Fahrzeugschlüssel vorlegen kann oder das Fehlen von Schlüsseln bzw. das Vorhandensein von Kopierspuren an vorgelegten Schlüssel plausibel erklärt.
Rn. 35 Die Kammer hatte in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, VersR 89, 587; OLG Hamm, VersR 95, 39 f) keine Bedenken, die Feststellungen des Sachverständigen X , auch wenn er im Auftrag der Beklagten das Gutachten erstellt hat, zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen.
- LG Köln, 09.03.1995 - 24 O 72/94 Dabei gehört zu dem vom Versicherungsnehmer nachzuweisenden äußeren Bild eines Diebstahls nach der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 1995, 41, OLG Hamm, VersR 1995, 39, OLG Karlsruhe, VersR 1995, 40) auch, daß er sämtliche Schlüssel vorweisen oder das Fehlen von Schlüsseln bzw. etwaige Kopierspuren an vorgelegten Schlüsseln plausibel erklären kann.
- OLG Hamm, 06.12.1996 - 20 U 133/96 Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nach Lage der Dinge mit der Anfertigung des Duplikats etwas zu tun haben muß (OLG Hamm VersR 1995, 39 ).
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