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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.12.1993 - 7 U 85/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13290
OLG Stuttgart, 30.12.1993 - 7 U 85/93 (https://dejure.org/1993,13290)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.12.1993 - 7 U 85/93 (https://dejure.org/1993,13290)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 7 U 85/93 (https://dejure.org/1993,13290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 539
  • VersR 1995, 524
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.05.2018 - IV ZR 23/17

    Krankentagegeldversicherung: Auslegung einer Karenzzeitregelung

    Rn. 24 aa) Knüpft der Lauf der Karenzzeit nach dem vereinbarten Bedingungswerk an den Versicherungsfall an und endet die Arbeitsunfähigkeit, während weiter Behandlungsbedürftigkeit besteht, so ist das Krankentagegeld im Falle einer erneuten Arbeitsunfähigkeit ohne erneute Anrechnung einer Karenzzeit zu zahlen, weil es sich um ein und denselben Versicherungsfall handelt; die Karenzzeit kann vom Versicherer bei einer solchen Vereinbarung für jeden Versicherungsfall insgesamt nur einmal in Ansatz gebracht werden (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2000, 66; OLG Stuttgart VersR 1995, 524; LG Köln VersR 1990, 1142; Wilmes/Müller-Frank, VersR 1990, 345, 346;… Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 5. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 38 und § 4 MB/KT Rn. 3;… Voit in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 11;… Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 7;… MünchKomm-VVG/Hütt, 2. Aufl. § 192 Rn. 161;… Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 45 Rn. 88;… BeckOK-VVG/Gramse, § 192 Rn. 267 (Stand: 30. Juni 2016);… Schubach in Höra, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 4. Aufl. § 23 Rn. 405;… Wehmeyer/Schubach in Terbille/Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht 2. Aufl. § 5 Rn. 291).

    Der vom Berufungsgericht gezogene Umkehrschluss erschließt sich ihm schon deshalb nicht, weil eine solche Auslegung dazu führen würde, dass er bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit innerhalb desselben Versicherungsfalles insgesamt ein geringeres Krankentagegeld beziehen würde als ein Versicherungsnehmer mit einem Tarif von 21 oder mehr Karenztagen, obwohl er mit Blick auf die im Krankheitsfall durch den Verdienstausfall entstehenden Kosten gerade eine möglichst kurze Deckungslücke angestrebt und daher eine kurze Karenzzeit vereinbart hat (vgl. auch OLG Stuttgart VersR 1995, 524).

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