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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.08.1994 - 7 W 20/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3792
OLG Köln, 08.08.1994 - 7 W 20/94 (https://dejure.org/1994,3792)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.1994 - 7 W 20/94 (https://dejure.org/1994,3792)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 1994 - 7 W 20/94 (https://dejure.org/1994,3792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; ZPO § 885 Abs. 3
    Kein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis zwischen Gerichtsvollzieher und Räumungsschuldner - Amtshaftner, Gerichtsvollzieher, Verwahrungsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Amtshaftungsanspruch; Fehlerhaftes Verhalten des Gerichtsvollziehers; Nichtanwendung der Grundsätze der Amtshaftung bei Vorliegen eines anderweitigen Ersatzanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 194/82

    Verjährung eines Bereicherungsanspruchs wegen rechtsgrundloser Befreiung von …

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.1994 - 7 W 20/94
    Das, was der Antragsteller gegen die Anwendbarkeit des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB vorbringt, überzeugt nicht: Für die Anwendung der genannten Vorschrift ist es ersichtlich belanglos, daß die Einlagerung der Gegenstände vom Gerichtsvollzieher veranlaßt worden ist, der - sei es im eigenen Namen, sei es als Vertreter des Justizfiskus (siehe hierzu BGH NJW 1984, 1759 f. m.w.N.) - mit der Firma S. einen Lagervertrag abgeschlossen hat.
  • OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02

    Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte …

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1989, 103; VersR 1995, 574; die Entscheidung vom 22.10.1997 - VersR 1997, 1520 - betrifft einen anderen Gesichtspunkt) sind derartige Klauseln als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit im Fall der Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit mit der Folge anzusehen, daß dem Versicherer eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit verwehrt ist.
  • AG Mönchengladbach, 31.10.2002 - 5 C 313/02

    Voraussetzungen einer Haftung des Landes für Beschädigungen durch ein vom …

    Für Schäden, die durch die Verwahrung verursacht werden, haftet dieser selbst (vgl. OLG Köln, VersR 1995, Seite 574; LG Berlin, NJW-RR, Seite 1327).
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