Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12516
OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93 (https://dejure.org/1995,12516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.1995 - 24 U 252/93 (https://dejure.org/1995,12516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 24 U 252/93 (https://dejure.org/1995,12516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87

    Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64

    Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
  • OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95

    Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung

    Der Versicherungsnehmer muß deshalb bereits einfachste, naheliegende Sicherungserwägungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was unter den gegebenen Umständen jedem vernünftigen Menschen einleuchten mußte (vgl. OLG Frankfurt VersR 1995, 655 ).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 20 U 32/98
    Es kann nämlich nicht festgestellt werden, daß dies für den Versicherungsfall kausal würde (s. dazu u.a.: Senat VersR 1993, 220 ; VersR 1987, 605 ; VersR 1983, 229 und VersR 1982, 995 ; OLG Bamberg VersR 1996, 969 und OLG Frankfurt/a.M. VersR 1995, 655 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht