Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 01.12.1994 - 12 U 253/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 645
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 12.01.1996 - 6 U 63/95
Versicherungsvertrag, Laufzeitklauseln
Sind somit in dem Formular zu 1) die 10 Jahre als Vertragsdauer angekreuzt, bedeutet dies nicht, daß sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer dabei der ihm theoretisch durch das Formular eingeräumte Freiheit zur individuellen Bestimmung der Vertragsdauer bewußt war oder gar entsprechende Überlegungen angestellt hat (ebenso OLG Hamburg VersR 1995/325 für eine mit der beanstandeten Klausel vergleichbaren Klauselgestaltung, in der neben Vorgaben von 10 und 5 Jahren eine Variante "Sonstige Dauer/Jahre" vorgedruckt war; aA. OLG Karlsruhe VersR 1995/645 f. für eine Klausel, in der neben einer vorformulierten Angabe von 10 Jahren der Hinweis auf die Möglichkeit der Wahl einer anderen Versicherungsdauer erteilten war mit der Angabe "oder andere - VersDauer).Rn. 120 Gemäß § 546 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 ZPO war wegen der in den Entscheidungsgründen angeführten abweichenden Ansicht des OLG Karlsruhe (VersR 1995/326 f. und VersR 1995/645 f.) zur Beurteilung einer ähnlich gestalteten Laufzeitregelung, wie sie in dem Formular zu 1) der Beklagten beanstandet wird, bzw. zur Beurteilung der Wirksamkeit einer fünfjährigen formularmäßigen Vertragsdauer bei der Unfallversicherung entsprechend der Anregung der Beklagten die Revision zuzulassen.
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