Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Zahlung von Wertersatz für schenkweise erlangte Wertpapiere; Recht zur Rückforderung eines Geschenkes wegen Notbedarfs; Übergang des Rückforderungsanspruches des verarmten Schenkers auf einen Sozialhilfeträger; Wegfall der Bereicherung; Absolute ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 818 Abs. 3
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.12.1993 - 4 O 232/93
- OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1348
- VersR 1996, 238
- VersR 1996, 704
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77
doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94
Selbst dann, wenn die Beklagte durch Weitergabe des Erlangten einen Anspruch gegen ihre Eltern erworben haben sollte, wäre die Bereicherung weggefallen, weil dieser Anspruch praktisch wertlos ist (BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77];… Palandt/Thomas, 53. Aufl., BGB, § 818 Rdnr. 39). - BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89
Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94
Denn jede Unterhaltspflicht findet materiell-rechtlich ihre Grenze bei der absoluten Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners, also dort, wo diesem nicht mehr die Mittel für den eigenen notwendigen Bedarf verbleiben, wo er also durch die Leistung von Unterhalt seinerseits überhaupt oder vermehrt sozialhilfebedürftig würde (BGHZ 111, 194). - OLG Karlsruhe, 18.03.1994 - 15 U 251/93
Überleitung des Rückforderungsanspruchs bei Schenkung und Tod des Schenkers
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94
Die Klage ist aber auch dann unbegründet, wenn ein Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers noch nach dessen Tod auf sich überleiten kann (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1319, 1320 [OLG Karlsruhe 18.03.1994 - 15 U 251/93]; LG Karlsruhe, NJW 1994, 137 [LG Karlsruhe 05.08.1993 - 5 S 115/93]). - LG Karlsruhe, 05.08.1993 - 5 S 115/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94
Die Klage ist aber auch dann unbegründet, wenn ein Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers noch nach dessen Tod auf sich überleiten kann (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1319, 1320 [OLG Karlsruhe 18.03.1994 - 15 U 251/93]; LG Karlsruhe, NJW 1994, 137 [LG Karlsruhe 05.08.1993 - 5 S 115/93]). - OLG Frankfurt, 01.12.1993 - 21 U 196/92
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94
Folgt man der Meinung, daß ein Sozialhilfeträger Rückforderungsansprüche des verarmten Schenkers aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dessen Tod nicht mehr auf sich überleiten kann (OLG Frankfurt, NJW 1994, 1805; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 887), ergibt sich die Unbegründetheit der Klage schon daraus, daß die Überleitungsanzeige des Klägers vom 12.1.1993 ins Leere ging, weil der Rückforderungsanspruch der Schenkerin nach § 528 BGB mit deren Tod am 23.9.1991 erloschen war.
- BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14
Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten
Etwas anderes gilt nur, wenn der Anspruch gegen den Dritten praktisch wertlos ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, BGHZ 72, 9, 13 und vom 10. Juli 1980 - III ZR 177/78, WM 1980, 1111, 1113; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1995, 1348). - OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
Erfüllung der Informationspflichten einer Bank gegenüber Geschäftsunfähigen
Deshalb lässt auch die vorgenannte Rechtsprechung Ausnahmen zu: Ist der Anspruch praktisch wertlos oder seine Realisierung nicht zumutbar und damit ohne eigentlichen Bereicherungswert, ist die Bereicherung entfallen (BGH…, Urteil vom 10. Juli 1980 - III ZR 177/78 , [...] Rn. 27; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 1995 - 1 U 53/94, [...] Rn. 7). - OLG Naumburg, 11.11.1999 - 2 U 184/98
Keine Möglichkeit der Unterschriftennachholung bei in Verkehr gegebener Urkunde
gegen die Nutzerin (vgl. OLG Frankfurt v. 18.5.1995 - 1 U 53/94, OLGR Frankfurt 1995, 190 NNT-RR 1995, 1348).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.11.1994 - 5 U 1818/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fremder Grund und Boden; Absprachegemäßer Bau; Bereicherungsanspruch; Verjährungsfrist; Benachteiligende Testamentserrichtung
Papierfundstellen
- VersR 1996, 238
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
Bereicherungsanspruch bei Aufwendungen auf fremdem Grundstück und aufgedrängte …
Soweit Aufwendungen auf einem fremden Grundstück in der Erwartung späteren Eigentumserwerbs getätigt werden, können diese allerdings ggf. auch in weiter gehendem Umfang ausgleichungspflichtig sein, weil als Maßstab insoweit auf die Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks abzustellen ist (BGH WM 1961, 700, 703; BGH NJW 1966, 540, 542; ebenso OLG Koblenz, VersR 1996, 238 f.).Angesichts des offensichtlich zerrütteten Verhältnisses der Parteien spricht, nachdem der Beklagte schriftsätzlich einen Mordversuch des Klägers behauptet hat, der deshalb aus seiner Sicht sein Pflichtteilsrecht verwirkt habe, wohl manches dafür, dass mit dem in Aussicht genommenen Erwerb ernsthaft nicht mehr zu rechnen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1996, 238 f.;… BGH, Urt. v. 12.3.1976, Az.IV ZR 49/75, n.v., zit. bei Johannsen, WM 1977, 280).
- BFH, 18.07.2001 - X R 23/99
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
Dieser gesetzliche Anspruch auf Wertersatz führt dazu, dass der zivilrechtliche Eigentümer insoweit über sein Eigentum wirtschaftlich nicht verfügen kann, weil er im Falle einer rechtlichen Verfügung dem Nutzungsberechtigten oder dessen Rechtsnachfolger (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 17. November 1994 5 U 1818/93, Versicherungsrecht --VersR-- 1996, 238) Wertersatz zu leisten hätte. - BFH, 18.07.2001 - X R 27/00
Einkommensteuer - Grundstück - Miteigentum - Doppelhaushälfte - …
Dieser gesetzliche Anspruch auf Wertersatz führt dazu, dass der zivilrechtliche Eigentümer insoweit über sein Eigentum wirtschaftlich nicht verfügen kann, weil er im Falle einer rechtlichen Verfügung dem Nutzungsberechtigten oder dessen Rechtsnachfolger (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 17. November 1994 5 U 1818/93, Versicherungsrecht --VersR-- 1996, 238) Wertersatz zu leisten hätte.
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